Kategorie: Elektromobilität

  • Elektromobilität und das Dilemma der Automobilindustrie

    Elektromobilität und das Dilemma der Automobilindustrie

    Am 30. August bin ich zufällig auf einen am Vortag veröffentlichten Gastbeitrag bei Focus Online gestoßen: „Verbrenner-Aus gefährdet 726.000 Jobs in der Autoindustrie“. Die Kurzfassung: Hunderttausende Arbeitsplätze seien durch die europäische Regulierung gefährdet. Was deshalb gebraucht werde, sei – wie so oft – mehr „Technologieoffenheit“.

    Der Beitrag stammt von Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw). Das ist für die Einordnung nicht unwichtig: Die zugrunde liegende Fraunhofer-Studie ELAB2040 wurde im Auftrag von Gesamtmetall, bayme vbm und Südwestmetall erstellt. Das macht die Studie keineswegs unseriös – Fraunhofer ist eine wissenschaftlich renommierte Institution. Aber Auftraggeber und Interessenlage gehören zur transparenten Einordnung einer solchen Debatte.

    Ist die Schlussfolgerung des Focus-Beitrags also zwingend? Gehen all diese Arbeitsplätze tatsächlich wegen des „Verbrenner-Aus“ verloren? Nehmen wir zunächst einmal an, die Prognose sei korrekt. Dann drängt sich eine andere Frage auf: Wie kann einer der wichtigsten Industriezweige Deutschlands und Europas auf eine seit vielen Jahren bekannte Entwicklung offenbar so schlecht vorbereitet sein?

    Das Elektroauto gibt es schon sehr lange

    Elektromobilität ist keine Erfindung der vergangenen zehn Jahre. Volkswagen experimentierte bereits seit den 1970er-Jahren mit elektrischen Fahrzeugen; 1981 entstand der Golf I CitySTROMer, 1985 folgte eine Kleinserie des Golf II CitySTROMer. Im Dezember 1996 begann General Motors in Kalifornien und Arizona mit der Auslieferung beziehungsweise dem Leasing des Chevrolet EV1. Am 10. Dezember 1997 brachte Toyota in Japan den ersten Prius in den Handel – mit 58 PS starkem Benzinmotor und 40-PS-Elektromotor.

    Tesla wurde 2003 gegründet; Elon Musk stieg 2004 als früher Investor und späterer Chairman ein. Im Juli 2006 wurde der Roadster als Prototyp vorgestellt, im März 2008 begann die reguläre Produktion. Der Sportwagen nutzte technische Grundlagen von Lotus und zeigte früh, welches Potenzial batterieelektrische Antriebe besitzen. Die EPA-Reichweite der späteren Serienversion lag bei 244 Meilen – rund 393 Kilometern.

    Und die deutschen Hersteller? Hier lag der Schwerpunkt noch lange auf der Optimierung des Verbrennungsmotors. Beim Diesel setzte sich die Common-Rail-Einspritzung mit immer höheren Einspritzdrücken durch. Gleichzeitig wurde auch an alternativen Antrieben gearbeitet: BMW präsentierte etwa den Hydrogen 7 mit Wasserstoff-Verbrennungsmotor, andere Hersteller erprobten Brennstoffzellen. Batterieelektrische Serienfahrzeuge deutscher Hersteller spielten im Markt jedoch zunächst kaum eine Rolle.

    Opel kündigte den Ampera mit Range Extender für 2011 an. Ende 2011 beziehungsweise zum Jahreswechsel 2011/12 kamen die ersten Fahrzeuge auf die Straße. Ich selbst fuhr damals einen Opel Ampera ePioneer: ein futuristisches Auto mit einem für seine Zeit ausgesprochen cleveren elektrischen Antriebskonzept.

    2013 wurde der Markt dann sichtbar breiter. Renault brachte die ZOE im Juni in Deutschland auf den Markt, BMW startete im September die Serienproduktion des i3 und Volkswagen brachte den e-Up. Je nach Modell lagen die damaligen Normreichweiten grob zwischen etwa 130 und gut 200 Kilometern; im Alltag waren sie meist geringer. Nissan Leaf und Mitsubishi i-MiEV waren bereits zuvor erhältlich. Der Tesla Roadster spielte bei der Reichweite schon damals in einer anderen Liga.

    Ich habe diese Zeit live und in Farbe miterlebt. Wir feierten jede neue Ladesäule. Private Initiativen schufen Ladepunkte, als ein flächendeckendes öffentliches Netz noch kaum existierte. Die erste WAVE führte 2011 mit Elektrofahrzeugen von Paris nach Prag und demonstrierte über rund 3.000 Kilometer, dass elektrische Langstreckenmobilität technisch möglich war. Es herrschte eine echte Aufbruchstimmung – eine Aufbruchstimmung, die in den Führungsetagen der deutschen Automobilindustrie nur teilweise dieselbe Konsequenz auslöste.

    Kanzlerin Merkel: „Die Welt schläft nicht!“

    Am 3. Mai 2010 rief Bundeskanzlerin Angela Merkel gemeinsam mit Vertretern aus Industrie, Wissenschaft, Gewerkschaften und Politik die Nationale Plattform Elektromobilität ins Leben. Ihr Satz von damals klingt rückblickend bemerkenswert: „Wer heute nicht die E-Mobilität entwickelt und zur Marktreife führt, der wird in wenigen Jahren hintendran sein. Die Welt schläft nicht.“

    Dass die Gefahr eines Rückstands damals offensichtlich war, zeigt ein Interview mit VDA-Präsident Matthias Wissmann vom 2. Mai 2010. Der Deutschlandfunk fragte ihn ausdrücklich, ob die deutsche Automobilindustrie bei Elektroautos – wie zuvor beim Hybrid – eine Entwicklung verschlafen habe. Wissmann wies diese Sicht zurück und verwies darauf, deutsche Hersteller brächten nur Fahrzeuge auf den Markt, deren Sicherheit, Zuverlässigkeit und Qualitätsanspruch sie beherrschten.

    Die genaue Formulierung „Wir haben nichts verschlafen. Wir sind weltweit die beste Automobilindustrie“, an die ich mich aus einem damaligen Fernsehbeitrag erinnere, konnte ich in öffentlich zugänglichen Quellen nicht zweifelsfrei verifizieren. Die Grundhaltung lässt sich jedoch durch zeitgenössische Aussagen Wissmanns gut belegen.

    Ganz untätig war die deutsche Industrie nicht. Vor allem BMW schlug mit dem von Grund auf elektrisch entwickelten i3 einen technologisch mutigen Weg ein und investierte allein am Standort Leipzig rund 400 Millionen Euro. Das Problem war weniger fehlendes technisches Können als die Frage, wie konsequent und wie schnell aus einzelnen Projekten ein skalierbares neues Kerngeschäft wurde.

    Der Tippingpoint mit Ankündigung

    Natürlich muss man anerkennen, dass die deutsche Automobilindustrie bei Verbrennungsmotoren über Jahrzehnte Weltspitze war. Auch heute bauen deutsche Hersteller technisch ausgereifte und hochwertige Fahrzeuge. Gleichzeitig verfügt Deutschland über hervorragende Kompetenz im Elektromaschinenbau – und selbstverständlich war auch in der Automobilindustrie das notwendige Know-how vorhanden.

    Warum daraus lange kein ähnlich dominantes Geschäftsmodell für batterieelektrische Fahrzeuge entstand, lässt sich zumindest teilweise erklären: hohe Margen mit konventionellen Fahrzeugen, eingespielte Just-in-time-Lieferketten, bestehende Werke und enorme Investitionen in die vorhandene Technik. Aus Sicht eines Managers kann es kurzfristig rational erscheinen, eine profitable Cashcow möglichst lange zu melken. Aus unternehmerischer Sicht wird es jedoch gefährlich, wenn dadurch der Blick auf die Zukunft verstellt wird. Unternehmen müssen heute Geld verdienen – aber zugleich dafür sorgen, dass sie morgen noch einen Markt haben.

    Ein besonders eindrückliches Beispiel für die damalige Debatte ist ein Vortrag des Zukunftsforschers Lars Thomsen vom 12. September 2013 auf der 26. internationalen „Motor und Umwelt“-Konferenz der AVL List in Graz. Thomsen erläuterte dort die Logik technologischer Tipping Points und die möglichen Folgen schnell sinkender Batteriepreise und steigender Leistungsfähigkeit für die Automobilindustrie. Der Vortrag wurde bereits im Oktober 2013 in der Fachöffentlichkeit breit diskutiert. (glücklicher Weise habe ich noch ein Backup dieses fachlich ausgezeichneten Vortrags gefunden https://www.youtube.com/watch?v=62BWCF0Z1WQ)

    Gestalten statt verwalten

    Disruptive Veränderungen haben eine unangenehme Eigenschaft: Die alte Technik funktioniert in dem Moment oft noch hervorragend, in dem die neue Technik beginnt, das alte Geschäftsmodell zu zerstören. Deshalb ist die entscheidende Managementfrage nicht, ob die neue Lösung heute schon in jeder Disziplin besser ist. Entscheidend ist, wie schnell sie sich verbessert – und wann sich daraus ein wirtschaftlicher Kipppunkt ergibt.

    Kodak ist dafür ein oft zitiertes Beispiel. Ein Kodak-Ingenieur entwickelte bereits 1975 die erste digitale Kamera. Das Unternehmen blieb dennoch über Jahrzehnte stark vom hochprofitablen Filmgeschäft abhängig. Die Lehre daraus ist weniger, dass dort niemand die neue Technik gesehen hätte. Im Gegenteil: Man kann eine disruptive Technologie sehr früh kennen und trotzdem Schwierigkeiten haben, das eigene erfolgreiche Geschäftsmodell rechtzeitig umzubauen.

    Genau darin liegt die eigentliche Aufgabe des Managements: nicht den Status quo möglichst lange zu konservieren, sondern zu überlegen, wie neue Technik für das eigene Unternehmen genutzt, weiterentwickelt und profitabel skaliert werden kann.

    Was macht der Rest der Welt?

    Der weltweite Markt hat sich inzwischen deutlich in Richtung Elektrifizierung verschoben. China ist dabei das industrielle Zentrum. Nach Angaben der Internationalen Energieagentur wurden 2025 fast 75 Prozent aller weltweit produzierten Elektroautos in China gebaut. Bei Batteriezellen ist die Konzentration noch größer: Mehr als 80 Prozent der globalen Batterieproduktion kamen 2025 aus China; chinesische Hersteller standen für fast 75 Prozent der weltweit in Elektroautos eingesetzten Batteriekapazität.

    An dieser Entwicklung würde sich grundsätzlich nichts ändern, wenn die EU ihre CO₂-Regulierung abschwächen oder aufheben würde. In China würde deshalb kein einziges Elektroauto weniger entwickelt oder produziert. Und allein dadurch würde auch kein deutsches Auto mehr nach China exportiert.

    Batteriepreise, Reichweiten, Ladegeschwindigkeiten, Software und Produktionskosten entwickeln sich unabhängig von europäischen Verbrennerdebatten weiter. Kunden werden Fahrzeuge dort kaufen, wo Preis, Qualität und Nutzen überzeugen – bei deutschen Herstellern, wenn diese wettbewerbsfähig liefern können, oder bei anderen Anbietern. So selbstverständlich, wie europäische Kunden früher Verbrenner aus Japan kauften, können sie heute Elektroautos aus China kaufen.

    Falsche Weichenstellung der Politik

    Auch die Politik hat im Transformationsprozess keinen überzeugenden Eindruck hinterlassen. Seit Jahren wechseln Signale und Förderbedingungen. Mal wird Ladeinfrastruktur gefördert, dann wieder gebremst; Kaufanreize für Elektroautos werden eingeführt und später kurzfristig beendet. Das bekannte „Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln“ beschreibt die Situation ziemlich treffend.

    Eine langfristig verlässliche industriepolitische Strategie, mit der Deutschland bei batterieelektrischer Mobilität, Batterien, Leistungselektronik und Ladeinfrastruktur eine weltweit führende Position anstrebt, war über lange Zeit nur unzureichend erkennbar. In diesem Punkt trägt die deutsche und europäische Politik erhebliche Mitverantwortung.

    Zur Wahrheit gehört allerdings auch: Der Begriff „Verbrennerverbot“ verkürzt die Rechtslage. Die geltende EU-Regulierung schreibt für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ab 2035 derzeit eine Reduktion der durchschnittlichen CO₂-Emissionen um 100 Prozent vor. Dieses Ziel wird nicht nur durch BEV (Batterieelektrische Fahrzeuge) sondern z.B. auch durch mit Wasserstoff (im weitesten Sinne, also auch E-Fuels) angetriebene Fahrzeuge erreicht. Gleichzeitig hat die EU-Kommission im Dezember 2025 eine Änderung vorgeschlagen, die ab 2035 nur noch 90 Prozent direkte Emissionsminderung verlangen und die übrigen zehn Prozent über bestimmte Kompensationen ermöglichen würde. Über diese Änderung wird politisch noch entschieden. Die Regulierung ist also selbst in Bewegung.

    All das entbindet die Vorstände der Industrie nicht von ihrer Verantwortung, die Zukunft ihrer Unternehmen im Blick zu behalten und zu sichern. Ein Vorstandsvorsitzender kann nicht mehrere Millionen Euro pro Jahr verdienen, weil er die Zukunft eines Konzerns gestalten soll, und später sämtliche strategischen Fehlentwicklungen auf äußere Rahmenbedingungen schieben.

    Gehen wirklich 726.000 Arbeitsplätze verloren?

    Die Zahl von 726.000 Arbeitsplätzen stammt aus dem strengsten von vier Szenarien der ELAB2040-Studie. Sie bezieht sich auf ganz Europa, auf die Produktion des Antriebsstrangs und auf den Zeitraum bis 2040. Ausgangspunkt sind rund 1,6 Millionen Beschäftigte in diesem Bereich; im strengsten Szenario könnten davon etwa 45 Prozent entfallen. Fraunhofer schreibt zugleich ausdrücklich, dass technologieoffenere Regulierung den Rückgang verlangsamen, aber nicht vollständig verhindern könne.

    Ebenso wichtig ist der zweite Teil der Studie, der in der politischen Debatte leicht untergeht: Fraunhofer nennt neue Wertschöpfungspotenziale durch den Hochlauf batterieelektrischer Fahrzeuge, digitale Geschäftsmodelle und neue Märkte. Als entscheidend beschreibt das Institut wettbewerbsfähige Energiekosten, innovationsfreundliche Rahmenbedingungen, weniger Bürokratie und Qualifizierung.

    Die ELAB-Studienreihe beschäftigt sich seit 2012 mit den Beschäftigungsfolgen der Elektrifizierung des Antriebsstrangs. Fraunhofer selbst fasst das Ergebnis der ersten Studie so zusammen: Beschäftigung kann bei wettbewerbsfähiger Produktion erhalten bleiben.

    Bei jedem Strukturwandel verschwinden bestimmte Tätigkeiten und Berufsbilder. Auf einer modernen Elektrolokomotive gibt es keinen Heizer mehr. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, wie wir den Arbeitsplatz des Heizers konservieren, sondern wie wir Menschen für neue Aufgaben qualifizieren. Bildlich gesprochen: Wie qualifizieren wir den Heizer zu einen Elektromonteur oder einem Lokführer?

    Arbeitsplätze in einem schrumpfenden Markt lassen sich nicht dauerhaft konservieren. Niemand hätte die Digitalisierung dadurch verhindern können, dass Deutschland seine Schreibmaschinenhersteller schützt.

    Fazit:

    Deutschland kann Strukturwandel nicht dadurch verhindern, dass es ihn politisch verschiebt.

    Die zentrale wirtschaftspolitische Fähigkeit eines Industrielandes besteht darin, den nächsten Markt rechtzeitig aufzubauen, bevor der alte Markt verschwindet.

    Die Frage ist deshalb nicht, ob Deutschland den Verbrennungsmotor noch fünf Jahre länger bauen darf. Die Frage ist, ob wir in fünfzehn Jahren noch diejenigen sein werden, die die weltweit gefragten Autos bauen.

  • Der neue Förderdschungel 2026: Wer bekommt wie viel Geld fürs E-Auto?

    Der neue Förderdschungel 2026: Wer bekommt wie viel Geld fürs E-Auto?

    Nach dem plötzlichen und heftig kritisierten Ende des alten Umweltbonus Ende 2023 war es lange Zeit ruhig um das Thema staatliche Kaufprämien. Doch pünktlich zum Jahreswechsel hat die Bundesregierung das System völlig neu aufgesetzt. Seit Januar 2026 gilt die neue E-Auto-Förderung, und seit wenigen Tagen (genauer seit dem 19. Mai 2026) ist das Antragsportal bei der Förderzentrale offiziell freigeschaltet.

    Das neue Programm bricht radikal mit der Vergangenheit: Statt pauschaler Zuschüsse mit dem Gießkannenprinzip setzt die Regierung nun auf eine soziale Staffelung. Wer profitiert von den neuen Töpfen, wer geht leer aus und welche enormen steuerlichen Vorteile gelten weiterhin für Unternehmer und Dienstwagenfahrer? Wir bringen Ordnung in den Dschungel.

    Der private Kaufzuschuss: Wer bekommt die neue Prämie?

    Die wichtigste Nachricht vorweg: Die neue Kaufprämie richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Unternehmen sind von diesem spezifischen Zuschusstopf komplett ausgeschlossen.

    Zudem gibt es erstmals eine harte Grenze beim Einkommen: Nur wer ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 Euro nachweisen kann, ist überhaupt antragsberechtigt. Für Familien erhöht sich diese Grenze um 5.000 Euro je Kind (bei zwei Kindern also auf maximal 90.000 Euro). Als Nachweis dient der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide.

    Die Förderung setzt sich wie ein Baukastensystem aus drei Komponenten zusammen: Basisförderung, Einkommens-Bonus und Kinderbonus. Insgesamt sind bis zu 6.000 Euro für ein reines E-Auto (BEV) drin.

    Die Staffelung im Detail (für reine Elektroautos):

    • Die Basis: Wer die Einkommensgrenze einhält, erhält eine Basisförderung von 3.000 Euro (für Plug-in-Hybride gibt es 1.500 Euro, sofern sie maximal 60 g CO2/km ausstoßen oder mindestens 80 km rein elektrisch schaffen).
    • Der Einkommens-Bonus: Liegt das Haushaltseinkommen unter 60.000 Euro, gibt es 1.000 Euro extra (Gesamt: 4.000 Euro).
      • Liegt das Einkommen sogar unter 45.000 Euro, kommen noch einmal 1.000 Euro obendrauf (Gesamt: 5.000 Euro).
    • Der Kinderbonus: Pro Kind (maximal zwei Kinder werden angerechnet) gibt es einen Zuschlag von 500 Euro.

    Das Maximum für Familien: Eine Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen unter 45.000 Euro erhält somit die vollen 6.000 Euro Zuschuss für den Kauf oder das Leasing eines neuen Elektroautos.

    Die wichtigsten Spielregeln für Private:

    • Nur Neuwagen: Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge mit Erstzulassung in Deutschland ab dem 1. Januar 2026. Gebrauchtwagen gehen diesmal komplett leer aus. Ein Limit beim Bruttolistenpreis des Fahrzeugs gibt es im neuen Programm übrigens nicht mehr.
    • Haltedauer: Wer die Prämie einstreicht, verpflichtet sich, das Fahrzeug mindestens 36 Monate zu behalten. Bei vorzeitigem Verkauf muss die Prämie anteilig zurückgezahlt werden.
    • Fristen: Der Antrag wird online nach der Zulassung gestellt. Du hast dafür bis zu einem Jahr nach dem Zulassungsdatum Zeit. Aber Achtung: Das Budget ist gedeckelt (500 Millionen Euro für 2026). Wenn der Topf leer ist, ist er leer. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

    Der Antrag wird komplett digital eingereicht, bearbeitet und bescheidet. Du musst unbedingt ein BundID-Konto anlegen. Dafür benötigst Du entweder die Onlinefunktion deines Personalausweises oder ein ELSTER-Zertifikat.

    Der gewerbliche Hebel: Was gilt für Selbstständige und Firmenwagen?

    Auch wenn Unternehmen beim direkten Kaufzuschuss leer ausgehen, hält der Staat an einer anderen Stelle die steuerlichen Privilegien für die Elektromobilität extrem hoch. Wer ein E-Auto als Dienstwagen nutzt – egal ob als Angestellter oder als selbstständiger Unternehmer –, profitiert von der 0,25-%-Regelung.

    Während für einen klassischen Verbrenner wie den VW Tiguan monatlich pauschal 1,0 % des Bruttolistenpreises (BLP) als geldwerter Vorteil versteuert werden müssen, gilt für E-Autos ein massiv reduzierter Satz:

    • 0,25 % Versteuerung: Gilt für reine Elektrofahrzeuge (BEV) bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 Euro. Diese attraktive Grenze wurde gesetzlich verlängert und gilt bis Ende 2030.
    • 0,50 % Versteuerung: Erst wenn das E-Auto die magische 100.000-Euro-Marke knackt, greift der Satz von 0,5 %. Dieser gilt auch für förderfähige Plug-in-Hybride.

    Ein konkretes Rechenbeispiel aus der Praxis:

    Nehmen wir unseren VW ID.4 aus dem Artikel „Lohnt sich ein Elektroauto“ mit einem Bruttolistenpreis von rund 48.000 Euro.

    • Beim Verbrenner (1 %-Regel) müssten jeden Monat 480 Euro als fiktives Einkommen versteuert werden.
    • Beim ID.4 (0,25 %-Regel) beträgt die Bemessungsgrundlage nur ein Viertel. Es müssen monatlich lediglich 120 Euro versteuert werden!

    Bei einem angenommenen persönlichen Steuersatz von 40 % spart das dem Dienstwagenfahrer jeden Monat rund 144 Euro netto – das sind knapp 1.728 Euro gespartes Geld pro Jahr, die man auf dem Gehaltszettel direkt spürt.

    Neuheit ab 2026: Die Strompreispauschale beim Laden zu Hause

    Wer seinen E-Dienstwagen zu Hause an der privaten Wallbox lädt, konnte früher pauschale, steuerfreie Erstattungen vom Arbeitgeber bekommen. Ab dem 1. Januar 2026 hat sich das geändert: Die starren Pauschalen (früher bis zu 70 Euro) sind weggefallen. Stattdessen gilt die neue Strompreispauschale. Der Arbeitgeber kann den Ladestrom auf Basis des vom Statistischen Bundesamt (Destatis) ermittelten durchschnittlichen Haushaltsstrompreises (für 2026 ca. 0,34 €/kWh) steuerfrei erstatten. Voraussetzung ist lediglich der Nachweis der geladenen Kilowattstunden über einen Zähler an der Wallbox oder im Auto.

    Fazit: Berechnen, beantragen, mitnehmen

    Der Förderdschungel 2026 zeigt deutlich, wohin die politische Reise geht: Die Bundesregierung will die Elektromobilität gezielt in die breite Mitte der Gesellschaft und in Familien mit normalen Einkommen bringen. Wer die Kriterien erfüllt, bekommt mit bis zu 6.000 Euro einen massiven Hebel, um den höheren Anschaffungspreis eines BEV sofort zu drücken.

    Für Gutverdiener und Gewerbetreibende bleibt das E-Auto hingegen primär über die unschlagbare Dienstwagenbesteuerung und steuerliche Sonderabschreibungen hochgradig attraktiv.

    Egal über welchen Weg: Die staatliche Unterstützung sorgt in der Gesamtabrechnung dafür, dass der wirtschaftliche Vorsprung des E-Autos gegenüber fossilen Verbrennern noch einmal deutlich anwächst.

  • Geld verdienen mit dem E-Auto: So funktioniert die THG-Prämie 2026

    Geld verdienen mit dem E-Auto: So funktioniert die THG-Prämie 2026

    Im Basisartikel zu den Gesamtkosten (TCO) eines Elektroautos habe ich sie bereits kurz angerissen: die THG-Prämie. Sie ist neben den niedrigen Betriebskosten eines der charmantesten finanziellen Argumente für ein rein batterieelektrisches Fahrzeug (BEV).

    Denn während Verbrenner-Fahrer bei jedem Tanken tiefer in die Tasche greifen müssen, spült die THG-Quote dem E-Autofahrer einmal im Jahr bares Geld in die Haushaltskasse – und das völlig unabhängig davon, wie viel oder wie wenig er fährt.

    Aber wie funktioniert dieses System eigentlich im Detail? Wer zahlt das Geld, wie viel ist aktuell drin und warum erleben wir gerade im Jahr 2026 eine spannende Trendwende am Markt? Machen wir den Faktencheck.

    Das Prinzip: Wer zahlt hier eigentlich wen?

    Hinter der Abkürzung THG steckt die Treibhausgasminderungsquote. Das ist ein gesetzliches Instrument der Bundesregierung, um die Emissionen im Verkehrssektor zu senken.

    Das Prinzip ist ein politischer und marktwirtschaftlicher Hebel:

    1. Die Verpflichtung: Mineralölunternehmen, die Diesel oder Benzin in den Verkehr bringen, sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Treibhausgasausstoß Jahr für Jahr um einen bestimmten Prozentsatz zu senken. Seit dem 1. Januar 2026 liegt diese Quote bei 12,1 %. Bis 2030 wird sie schrittweise auf ambitionierte 28 % steigen.
    2. Die Strafe: Schafft ein Ölkonzern diese Einsparung nicht aus eigener Kraft (z. B. durch das Beimischen von Biokraftstoffen), drohen ihm empfindliche Strafzahlungen für jede zu viel ausgestoßene Tonne CO2. Es sei denn, der Konzern hat ausreichend CO2 Zertifikate eingekauft. Die Lenkungswirkung die damit politisch erreicht werden soll, ist klar. Die CO2 Zertifikate müssen knapp und teuer sein, damit der Konzern „lieber freiwillig“ alle Maßnahmen zur CO2 Vermeidung durchführt.
    3. Der Handel (Deine Prämie): Und hier kommt das Elektroauto ins Spiel. Da ein BEV im Betrieb lokal emissionsfrei fährt, spart es im Vergleich zum fossilen Durchschnitts-Pkw rechnerisch erhebliche Mengen Treibhausgase ein. Der Gesetzgeber erlaubt es E-Auto-Haltern, diese pauschalierte CO2-Einsparung zertifizieren zu lassen und an die Mineralölkonzerne zu verkaufen.

    Kurz gesagt: Die Ölindustrie kauft deine CO2-Einsparung, um ihre eigenen Strafzahlungen zu vermeiden. Du wirst also direkt von den fossilen Verursachern dafür bezahlt, dass du elektrisch fährst.

    Die Marktentwicklung 2026: Die Trendwende nach dem Absturz

    Wer die THG-Quote schon länger nutzt, hat eine emotionale Berg- und Talfahrt hinter sich. Nach dem Start des Systems im Jahr 2022 schossen die Prämien zeitweise auf über 400 Euro pro Jahr hoch. Danach folgte der freie Fall: In den Jahren 2024 und 2025 sackten die Auszahlungen im Schnitt auf magere 100 Euro ab.

    Dafür gab es im Wesentlichen zwei Gründe:

    • Der Strommix-Effekt: Als Berechnungsgrundlage für die Quote dient immer der deutsche Strommix von vor zwei Jahren. Bedingt durch die Energiekrise nach dem Ukraine-Krieg wurde 2022 und 2023 in Deutschland vorübergehend wieder mehr Kohle verfeuert. Der Ladestrom war rechnerisch „dreckiger“, weshalb das Umweltbundesamt die CO2-Einsparung eines E-Autos geringer ansetzte.
    • Der China-Fake-Diesel: Zudem schwemmten falsch deklarierte Biokraftstoffe (sogenanntes „Brown Grease“) aus China den Markt. Mineralölkonzerne nutzten diese billigen Importe, um ihre Quoten künstlich zu erfüllen. Das drückte den Preis für heimische CO2-Zertifikate massiv.

    Das Blatt hat sich gewendet: Durch eine schärfere staatliche Regulierung der Importe, den wieder deutlich grüneren Strommix der letzten zwei Jahre und die auf 12,1 % angehobene gesetzliche Minderungsquote ist die Nachfrage nach echten Zertifikaten sprunghaft gestiegen. Für das aktuelle Quotenjahr 2026 haben sich die Preise spürbar erholt. Je nach Anbieter und Auszahlungsmodell winken derzeit wieder stabile Tarife von 250 € bis über 310 € pro Elektro-Pkw.

    Wer hat Anspruch auf die Prämie?

    Die Spielregeln sind erfreulich unbürokratisch:

    • Reine Elektroautos (BEVs): Anspruch besteht für jedes rein batterieelektrische Fahrzeug. Dazu gehören auch elektrische Transporter oder Lkw (für die es sogar noch deutlich höhere Prämien gibt).
    • Ausgeschlossen sind: Plug-in-Hybride (PHEV), herkömmliche Hybride und Wasserstofffahrzeuge. Da sie (theoretisch oder praktisch) fossilen Kraftstoff verbrennen können, sind sie vom Gesetzgeber nicht für die THG-Prämie zugelassen.
    • Eingetragene Halter: Die Prämie steht der Person oder der Firma zu, die im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) als Halter eingetragen ist. Das gilt für Privatpersonen genauso wie für Dienstwagenflotten oder geleaste Fahrzeuge.

    Wichtig: Die Prämie ist fahrzeuggebunden und wird einmal pro Kalenderjahr ausgezahlt. Wenn du ein gebrauchtes E-Auto kaufst, für das der Vorbesitzer im laufenden Jahr die Quote bereits beantragt hat, gehst du für dieses Restjahr leer aus. Erst im Folgejahr kannst du den Antrag selbst stellen.

    Wie läuft die Beantragung ab?

    Niemand muss sich selbst an die Ölkonzerne oder das Umweltbundesamt wenden – das wäre für Einzelpersonen bürokratisch gar nicht machbar. Der Markt wird von spezialisierten THG-Plattformen und großen Energieversorgern (wie dem ADAC, EnBW, Check24 oder spezialisierten Start-ups) abgewickelt. Sie sammeln die Anträge tausender Autofahrer, lassen sie gebündelt zertifizieren und verkaufen sie paketweise an die Industrie.

    Der Ablauf für dich dauert keine zwei Minuten:

    1. Anbieter wählen: Vergleiche die aktuellen Angebote (z. B. Festpreis-Garantie vs. Flex-Tarif mit prozentualer Beteiligung am Marktwert).
    2. Fahrzeugschein hochladen: Du registrierst dich mit deinen Daten und lädst ein Foto oder einen Scan der Vorder- und Rückseite deines Fahrzeugscheins hoch.
    3. Zurücklehnen: Der Anbieter reicht die Unterlagen beim Umweltbundesamt (UBA) ein. Da das Amt jeden Antrag einzeln prüft, dauert die Bearbeitung in der Regel drei bis fünf Monate. Sobald die Zertifizierung vorliegt, überweist dir der Anbieter das Geld.

    Hinweis zur Frist: Für das Quotenjahr 2026 muss der Antrag bei den meisten Anbietern bis spätestens 31. Oktober 2026 eingereicht werden, damit die Fristen beim Umweltbundesamt (15. November) eingehalten werden können.

    Steuern: Bleibt das Geld komplett bei mir?

    Für Privatpersonen gibt es eine hervorragende Nachricht: Das Bundesfinanzministerium hat klargestellt, dass die Einnahmen aus der THG-Quote bei privaten Fahrzeugen nicht einkommensteuerpflichtig sind. Sie fallen weder unter die sonstigen Einkünfte noch unter den Kapitalertrag. Die 250 bis 300 Euro wandern also netto 1:1 auf dein Konto.

    Anders sieht es bei Gewerbetreibenden aus: Gehört das Elektroauto zum Betriebsvermögen einer Firma (oder nutzt du es als Selbstständiger für dein Unternehmen), zählt die THG-Prämie zu den Betriebseinnahmen und muss ganz normal versteuert werden.

    Fazit: Ein No-Brainer für E-Autofahrer

    Die THG-Prämie ist und bleibt ein genialer Hebel. Sie belohnt den Verzicht auf fossile Brennstoffe mit dem Geld derer, die sie vertreiben. Wer die Prämie nicht beantragt, schenkt dem Staat oder den Ölkonzernen bares Geld – denn nicht abgerufene Quoten werden von der Bundesregierung anderweitig verwertet.

    In unserer TCO-Rechnung über 10 Jahre bringt die Prämie – selbst wenn man konservativ mit nur 200 Euro im Schnitt pro Jahr kalkuliert – weitere 2.000 Euro Entlastung aufs Konto. Ein weiterer Baustein, der zeigt: Wer rational nachrechnet, fährt elektrisch einfach günstiger.

    Mythos-Check: Schütze ich das Klima, wenn ich die Prämie verfallen lasse?

    Unter manchen besonders engagierten Umweltschützern hält sich hartnäckig ein Gerücht: „Wenn ich meine THG-Quote nicht beantrage, kann ein Ölkonzern weniger CO₂ ausstoßen, weil ihm die Verschmutzungsrechte fehlen. Ich lasse das Geld dem Klima zuliebe verfallen.“

    So edel dieser Gedanke gemeint ist – er ist fundamental falsch und bewirkt genau das Gegenteil.

    Das System ist vom Gesetzgeber wasserdicht und marktwirtschaftlich geschlossen geregelt: Wenn du deine THG-Quote als E-Auto-Halter nicht über einen Dienstleister beanspruchst, verschwindet dieses CO₂-Einsparpotenzial nicht einfach vom Markt. Stattdessen greift sich der Staat die nicht in Anspruch genommenen, freien Zertifikate. Die Bundesregierung lässt diese Restmengen pauschal zertifizieren, verkauft sie selbst an die Mineralölindustrie und behält die Erlöse für den Bundeshaushalt.

    Die Ölkonzerne bekommen ihre Zertifikate also in jedem Fall – entweder von dir oder vom Staat. Wer die THG-Prämie nicht beantragt, verringert den CO₂-Ausstoß der Konzerne um kein einziges Gramm. Er verzichtet lediglich auf sein gutes Recht, das Geld der fossilen Verursacher in die eigene Tasche (oder ein selbst gewähltes, privates Klimaprojekt) umzuleiten, und schenkt es stattdessen dem Finanzminister.

  • Lohnt sich ein E-Auto?

    Lohnt sich ein E-Auto?

    Ich fahre seit 2012 Autos mit elektrischem Antrieb. Zuerst einen Opel Ampera mit sogenanntem Range-Extender, und seit 2016 reine batterieelektrische Fahrzeuge, sogenannte BEVs (Battery Electric Vehicles).

    Ich kann nicht mehr zählen, wie oft ich in den letzten Jahren gefragt wurde, ob sich ein E-Auto überhaupt rechnet. Klar, unberechtigt ist die Frage nicht. Bis heute sind Elektroautos in der Anschaffung oft um einiges teurer als fossil betriebene PKW. Gleichzeitig sind sie heute aber nichts Besonderes mehr: Die E-Mobilität ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Anders kann man die Entwicklung der Zulassungszahlen in den letzten Jahren und speziell in den letzten Monaten nicht deuten.

    Marktanteilentwicklung bei PKW Neuzulassungen BEV und ICE
    Quelle: Eigene Recherche

    Bevor ich die Frage als E-Auto Fahrer mit einem einfachen „…ja, es lohnt sich.“ beantworte, machen wir das im Stil dieses Blogs und analysieren und rechnen ein wenig. Ohne jede Emotion, rein faktenbasiert.

    Was vergleichen wir? Die Rahmenbedingungen

    Um das Ganze anschaulich zu machen, vergleiche ich zwei beliebte Mittelklasse-Fahrzeuge miteinander. Als Vertreter der Verbrenner-Fraktion tritt der VW Tiguan an – ein echter Bestseller unter den Familienautos. Sein Gegenspieler aus der Elektrowelt ist der VW ID.4, eines der meistverkauften Elektroautos Deutschlands.

    Für unsere Berechnung gehen wir von folgenden realistischen Annahmen aus:

    • Haltedauer: 10 Jahre
    • Jährliche Fahrleistung: 15.000 Kilometer (insgesamt 150.000 km)

    Kostenfaktor Wertverlust

    Der Wertverlust ist der größte Kostenfaktor beim Autokauf überhaupt. Gefühlt ist der Wagen nur noch die Hälfte wert, sobald die eigenen Nummernschilder drangeschraubt sind.

    Versucht man, die Ausstattung so vergleichbar wie möglich zu halten, liegt der Einstiegspreis für beide Modelle bei rund 45.000 €. Das E-Auto ist im Einstieg also nicht mehr deutlich teurer. Schaut man genauer hin, kann es durch Hersteller-Umweltprämien oder gezielte Förderungen der Bundesregierung sogar vorkommen, dass die Elektro-Variante im direkten Vergleich leicht günstiger abschneidet.

    Grundsätzlich geht die Branche bei Elektroautos derzeit noch von einem etwas höheren Wertverlust aus als bei Verbrennern. Die Deutsche Automobil Treuhand (DAT) beziffert den Wertverlust eines Verbrenners nach drei Jahren auf rund 44 %, während Fachleute bei Elektroautos von etwa 48 % ausgehen.

    Wie hoch der exakte Restwert unserer beiden Probanden nach 10 Jahren sein wird, kann auch meine Glaskugel nicht vorhersagen. Aber wir können die Faktoren analysieren, die den Wertverlust bis 2036 maßgeblich beeinflussen werden:

    Beim Elektroauto (BEV) entscheiden vor allem:

    • Der Batteriezustand (State of Health, SOH): Volkswagen und die meisten anderen Hersteller geben eine Garantie von 8 Jahren oder 160.000 km auf den Akku. Nach 10 Jahren ist diese Garantie abgelaufen. Ein unabhängiges SOH-Zertifikat wird beim Wiederverkauf daher zur Pflicht.
    • Der technologische Wandel: Die Entwicklung bei E-Autos schreitet rasant voran. Reichweiten steigen, Ladezeiten sinken. Unser ID.4 könnte in 10 Jahren optisch und technologisch „veralteter“ wirken als ein etablierter Verbrenner.

    Beim Verbrenner (ICE) sieht es allerdings nicht besser aus:

    • Schrumpfender Markt: Im Jahr 2036 könnten Verbrenner auf dem deutschen Gebrauchtwagenmarkt ein Schattendasein fristen. Die Treibstoffpreise werden hoch und Umweltauflagen für viele kaum noch bezahlbar sein.
    • Infrastruktur-Rückbau: Tankstellenbetreiber leben von der Masse. Mit sinkender Zahl an Verbrennern wird sich vor allem im ländlichen Raum das Tankstellennetz spürbar ausdünnen.
    • Lokale Fahrverbote: Immer mehr Ballungszentren werden zu „Null-Emissions-Zonen“ und sperren fossile Antriebe konsequent aus.

    Restwert-Prognose in der Übersicht

    Faktor bis 2036Verbrenner (ICE)Elektroauto (BEV)
    Käuferkreisschrumpfend (hauptsächlich Pendler ohne Lademöglichkeit, Export)wachsend (etablierter Mainstream Gebrauchtwagenmarkt)
    Unterhaltskostensehr hoch (getrieben durch CO2 Abgaben)Stabil bis günstig (etablierte Stromtarife / eigene PV-Anlage)
    WiederverkaufsrisikoHoch (politisches Risiko, Imagewandel, drohende Fahrverbote)Moderat (technologisches Risiko: Reichweite & Ladeleistung der älteren Generation)

    Steuer und Versicherung

    Bei der Kfz-Steuer punktet das E-Auto auf ganzer Linie: Reine Elektroautos sind ab Neuzulassung für 10 Jahre komplett von der Steuer befreit. Für den Tiguan hingegen werden – je nach genauer Motorisierung – jährlich etwa 150 € bis 250 € fällig.

    Bei der Kfz-Versicherung sieht es etwas anders aus. Entscheidend ist hier die Typklasse. Aufgrund der potenziell höheren Reparaturkosten (insbesondere bei Beschädigungen des Akkus) ist der VW ID.4 in einer höheren Typklasse eingestuft. In der Vollkaskoversicherung ist er dadurch im Schnitt etwa 200 € bis 300 € teurer als der Tiguan.

    Das Ergebnis in dieser Kategorie: Unentschieden. Die Steuerersparnis des E-Autos wird durch die höheren Versicherungskosten der Vollkasko weitgehend neutralisiert.

    Die Betriebskosten: Strom vs. Sprit – und der ETS2-Effekt ab 2027

    Hier schlägt die Stunde der Wahrheit für das Elektroauto. Der Wirkungsgrad eines Elektromotors liegt bei über 90 %, während ein moderner Verbrenner nur mickrige 30 % bis 40 % der Energie in Vortrieb umwandelt. Satte 60 % bis 70 % verpuffen ungenutzt als Wärme. Das schlägt sich direkt im Geldbeutel nieder – und zwar in Zukunft heftiger denn je.

    Wer heute einen Verbrenner kauft und plant, ihn 10 Jahre zu fahren, darf nicht mit den heutigen Spritpreisen kalkulieren. Ab 2027 greift der neue EU-Emissionshandel (ETS2) für den Verkehrssektor. Da die CO₂-Zertifikate künftig am freien Markt gehandelt und von der EU künstlich verknappt werden, prognostizieren Experten für 2030 CO₂-Preise von 120 € bis zu 200 € pro Tonne. An der Zapfsäule bedeutet das eine Preissteigerung allein durch den CO₂-Aufschlag von 35 bis über 50 Cent pro Liter. Ein realistischer Durchschnittspreis für Super-Benzin über die nächsten 10 Jahre liegt daher eher bei konservativ geschätzten 2,15 € pro Liter.

    Rechnen wir das auf eine jährliche Fahrleistung von 15.000 Kilometern hoch:

    • VW Tiguan: Bei einem Praxisverbrauch von ca. 7,5 Litern Super auf 100 km und einem gemittelten Preis von 2,15 € kostet der Kraftstoff 161,25 € pro 1.000 km. Auf das Jahr hochgerechnet sind das 2.418,75 €. Über die gesamte Haltedauer von 10 Jahren fließen so 24.187,50 € allein in den Tank.
    • VW ID.4: Ein realistischer Praxisverbrauch liegt bei ca. 21 kWh (inkl. Ladeverlusten). Während die Spritpreise durch den CO₂-Handel unaufhaltsam steigen, zeigt der Trend beim Strom in die entgegengesetzte Richtung. Das renommierte Kopernikus-Projekt Ariadne prognostiziert in seinen aktuellen Energiesystem-Modellierungen, dass der Haushaltsstrompreis durch den massiven Ausbau der Erneuerbaren Energien bis 2030 auf deutlich unter 30 Cent pro kWh sinken wird (langfristig sogar Richtung 25 Cent Quelle: https://www.zfk.de). Setzen wir für die kommenden 10 Jahre im Mittel einen konservativen Preis von 30 Cent pro kWh an, zahlen wir 63,00 € pro 1.000 km. Das macht 945,00 € im Jahr oder 9450,00 € in 10 Jahren.2
    FahrzeugDurchschnittlicher VerbrauchGesamtkosten (10 Jahre, 150.000 km)
    Tiguan7,5 Liter x 2,15 €/l24.187,50 €
    VW ID.421 kWh x 0,30 €/kWh9450,00€

    Mit dem Elektroauto sparst du über die Haltedauer von 10 Jahren rechnerisch 14.737,50 € allein an Treibstoffkosten.

    Wichtige Einschränkung: Diese Rechnung geht voll auf, wenn du zu Hause oder beim Arbeitgeber an der Wallbox für 0,30 €/kWh laden kannst. Wenn du vollständig auf die öffentliche Ladeinfrastruktur angewiesen bist, sieht die Rechnung etwas anders aus. Die Tarife der verschiedenen Anbieter schwanken aktuell stark zwischen 0,35 € und 0,89 € pro kWh. Nehmen wir einen realistischen öffentlichen Mischpreis von 0,58 € pro kWh an, belaufen sich die Energiekosten für den VW ID.4 auf 18.270,00 € über 10 Jahre. Selbst in diesem Szenario sparst du gegenüber dem Verbrenner immer noch 5.917,50 €.

    Wartung und Inspektionen

    Ein Verbrennungsmotor samt Getriebe und Abgasanlage ist ein hochkomplexes Gebilde mit über 2.000 Einzelteilen, die zum Teil extremen mechanischen und thermischen Belastungen ausgesetzt sind. Vor allem die aufwendige Abgasreinigung moderner Verbrenner kann im Alter teure Defekte verursachen.

    Ein Elektroauto ist dagegen denkbar simpel aufgebaut: Elektromotor, Leistungselektronik und ein einfaches Ein-Gang-Getriebe. Es gibt keine Zündkerzen, keinen Ölwechsel, keinen Zahnriemen und keinen Auspuff. Die Liste der Verschleißteile ist extrem kurz.

    Das spiegelt sich auch in den Wartungsintervallen wider:

    • Der VW Tiguan verlangt jährlich (oder alle 15.000 km) nach einer kleinen Inspektion (ca. 150 €). Alle zwei Jahre steht der große Service an, der mit Bremsflüssigkeitswechsel und Zusatzarbeiten schnell 500 € bis 800 € kostet. Mit zunehmendem Alter kommen teure Posten wie der Zahnriemenwechsel hinzu, die die Rechnung locker über die 1.000-Euro-Marke treiben.
    • Der VW ID.4 hat deutlich entspanntere Intervalle. Der Service ist generell nur alle zwei Jahre fällig – völlig unabhängig von der Laufleistung. Die Kosten liegen meist zwischen 200 € und 300 €. Da im Wesentlichen nur der Innenraumfilter und die Bremsflüssigkeit getauscht werden und ansonsten eine Sichtprüfung stattfindet, ist das zwar kein Schnäppchen, aber kalkulierbar günstig.

    Ein riesiger Pluspunkt beim E-Auto ist der Bremsenverschleiß: Da das Fahrzeug beim Rollen primär über den Elektromotor bremst (Rekuperation) und dabei Energie zurückgewinnt, werden die mechanischen Bremsen geschont. Bremsscheiben und -beläge halten oft weit über 100.000 Kilometer.

    Ersparnis beim Service: Das Elektroauto spart dir im Schnitt 150 € bis 250 € pro Jahr an Werkstattkosten.

    Und was ist mit der staatlichen Förderung und der THG-Prämie?

    An dieser Stelle müssen wir zwei wichtige Faktoren einbeziehen, die die Anschaffungs- und Betriebskosten des Elektroautos maßgeblich beeinflussen:

    1. Die Förderung beim Kauf: Unter „Wer bekommt wie viel Geld fürs E-Auto? “ zeige ich dir das aktuelle Förderprogramm der Bundesregierung. Was musst Du beachten, was wird gefördert.
    2. Die THG-Prämie (Treibhausgasminderungsquote): Wie du als E-Autofahrer jährlich bares Geld für dein eingespartes CO₂ erhältst, habe ich in dem Artikel „So funktioniert die THG-Prämie 2026“ für dich aufgeschrieben.

    Fazit der Basis-Analyse: Lohnt es sich nun?

    Betrachten wir die nackten Zahlen der Gesamtkosten (TCO) über eine Laufzeit von 10 Jahren, lautet die Antwort: Ja, das Elektroauto rechnet sich in der Mittelklasse fast immer. Voraussetzung ist lediglich, dass das persönliche Fahrprofil zu den kalkulierten Kilometern passt und eine verlässliche Lademöglichkeit (idealerweise zu Hause oder beim Arbeitgeber) zur Verfügung steht. Der eventuell geringfügig höhere Anschaffungspreis des VW ID.4 wird durch die massiven Einsparungen beim Laden (Strom vs. Benzin), den Wegfall der Kfz-Steuer und die spürbar geringeren Wartungskosten im Laufe der Jahre nicht nur ausgeglichen, sondern überkompensiert.

    Auch das Risiko eines niedrigeren Restwerts nach 10 Jahren verliert an Schrecken: Das E-Auto hat seine Anschaffungskosten über die eingesparten Betriebskosten bis dahin längst wieder eingespielt.

    Wer unvoreingenommen und rein ideologiefrei nachrechnet, stellt fest: Effizienz gewinnt am Ende auch an der Ladestation.