Schlagwort: Beitragsstabilisierung

  • Die Rente ist sicher

    Die Rente ist sicher

    Der vom damaligen Bundesarbeitsminister Norbert Blüm (CDU) geprägte Slogan „Denn eins ist sicher: Die Rente“ gehört zu den bekanntesten politischen Aussagen der Bundesrepublik. Im Bundestagswahlkampf 1986 war er auf zahlreichen Plakatwänden zu lesen. Schon damals wurde kontrovers über die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung diskutiert – kaum beliebter und kaum weniger emotional als heute.

    Vierzig Jahre später gibt es die gesetzliche Rente noch immer. Aber ist sie noch dieselbe Rente, die Norbert Blüm damals für sicher erklärte? Und was hat die Politik in vier Jahrzehnten Rentendebatte erreicht? Zeit für einen kritischen Blick auf die Entwicklung.

    Wer heute bereits eine gesetzliche Rente bezieht, wird diese grundsätzlich bis zum Lebensende erhalten. Auch diejenigen, die heute Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, werden später eine Rente bekommen. Offen bleibt jedoch, ob diese nach einem langen Arbeitsleben auskömmlich sein wird. Ebenso wenig ist sicher, wie lange künftige Generationen arbeiten müssen, um eine abschlagsfreie Rente zu erhalten.

    Die Existenz der Rente ist also weiterhin sicher. Ihre Höhe, ihr Beginn und ihre Fähigkeit, den Lebensstandard zu sichern, sind es nicht.

    Vierzig Jahre Reparaturbetrieb

    Von 1986 bis heute gab es zahlreiche kleinere und größere Rentenreformen. Das 1989 beschlossene Rentenreformgesetz trat wie vorgesehen 1992 in Kraft. Durch die Wiedervereinigung und die Übertragung des westdeutschen Rentenrechts auf die neuen Bundesländer waren allerdings zusätzliche Anpassungen notwendig.

    Ein wesentliches Ziel der Reform war es, die Rentenversicherung auf den sich abzeichnenden demografischen Wandel vorzubereiten. Die Möglichkeiten eines vorzeitigen Renteneintritts wurden schrittweise eingeschränkt. Wer früher in Rente gehen wollte, musste zunehmend dauerhafte Abschläge in Kauf nehmen. Außerdem orientierte sich die jährliche Rentenanpassung nicht mehr an der Entwicklung der Brutto-, sondern der Nettolöhne.

    Damit sollten die Belastungen für Beitragszahler und Arbeitgeber begrenzt werden. Trotz dieser Maßnahmen wurde der finanzielle Spielraum der Rentenversicherung in den folgenden Jahren immer enger.

    Die Riester-Reform leitet den Systemwechsel ein

    Mit der nach dem damaligen Arbeitsminister Walter Riester (SPD) benannten Riester-Rente wurde ab 2001 die private Altersvorsorge als dritte Säule des Rentensystems ausgebaut. Gleichzeitig wurde das angestrebte Leistungsniveau der gesetzlichen Rente abgesenkt, um den Anstieg der Sozialabgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu begrenzen. Die dadurch entstehende Versorgungslücke sollte durch private Vorsorge geschlossen werden, gefördert durch staatliche Zulagen und Steuervorteile.

    Das war der eigentliche Abschied von dem Ziel, den Lebensstandard im Alter allein durch die gesetzliche Rente zu sichern. Künftig sollte das Drei-Säulen-System aus gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung und privater Vorsorge für ein ausreichendes Alterseinkommen sorgen.

    Das Problem war weniger die Idee als ihre Umsetzung. Gerade Menschen mit niedrigen Einkommen hatten damals – wie heute – häufig nicht genügend finanziellen Spielraum, um zusätzlich für das Alter vorzusorgen. Gleichzeitig arbeitete diese Gruppe überdurchschnittlich oft in kleineren Unternehmen, in denen keine oder nur eine geringe betriebliche Altersversorgung angeboten wurde.

    Bis heute genießt die Riester-Rente keinen besonders guten Ruf. Hohe Kosten, komplizierte Verträge und die lange Niedrigzinsphase schmälern die Rendite vieler Produkte. Die gesetzliche Rente wurde zurückgenommen, ohne dass die ergänzende Vorsorge alle Beschäftigten zuverlässig erreichte.

    Trotz dieses Systemwechsels konnte die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung nicht dauerhaft gesichert werden. Ab 2005 dämpfte der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor die Rentenanpassungen. Er berücksichtigt vereinfacht ausgedrückt das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern: Verschlechtert sich dieses Verhältnis, fallen die Rentenerhöhungen niedriger aus, als es allein aufgrund der Lohnentwicklung der Fall wäre.

    Kurz darauf wurde die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre beschlossen. Mit Mütterrente, Grundrentenzuschlag und der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte kamen später weitere Bausteine hinzu, die bestimmte Lebensleistungen anerkennen oder soziale Härten abmildern sollten.

    Jede Reform löste ein aktuelles Problem oder korrigierte eine erkennbare Ungerechtigkeit. Keine beantwortete jedoch dauerhaft die Frage, wie ein alterndes Land ein verlässliches, auskömmliches und als gerecht empfundenes Rentensystem finanzieren will.

    45 Jahre gearbeitet – und trotzdem noch zu jung für die Rente

    Wer beispielsweise 1964 geboren wurde, mit 16 Jahren eine Berufsausbildung begann und seitdem lückenlos rentenversichert war, erreicht bereits mit 61 Jahren die erforderlichen 45 Versicherungsjahre. Die Regelaltersgrenze liegt für diesen Jahrgang bei 67 Jahren.

    Trotz der 45 Versicherungsjahre kann unser Arbeitnehmer erst mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Bis dahin hätte er bei einer durchgehenden Erwerbsbiografie 49 Jahre gearbeitet beziehungsweise anrechenbare Versicherungszeiten gesammelt.

    Will er bereits mit 63 Jahren aufhören, kann er die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Dafür muss er allerdings einen dauerhaften Abschlag von 0,3 Prozent für jeden Monat vor Erreichen der Regelaltersgrenze akzeptieren. Bei einem Rentenbeginn vier Jahre vor dem 67. Geburtstag sind das 14,4 Prozent – für den Rest seines Lebens.

    Es gibt also keinen Automatismus, nach dem 45 Versicherungsjahre unmittelbar zu einer abschlagsfreien Rente berechtigen. Zusätzlich muss eine gesetzlich festgelegte Altersgrenze erreicht sein.

    Dass ein Mensch nach 45 anerkannten Versicherungsjahren noch keinen unmittelbaren Anspruch auf eine abschlagsfreie Rente hat, ist für mich eine sozialpolitische rote Linie.

    Der Reparaturbetrieb reicht nicht mehr aus

    Die geburtenstarken Jahrgänge wechseln jetzt nach und nach in den Ruhestand. Bis 2040 werden rund 13,3 Millionen der heute noch Erwerbstätigen das gesetzliche Rentenalter erreichen. Das entspricht etwa 30 Prozent der gegenwärtigen Erwerbspersonen.

    Gleichzeitig werden Renten immer länger gezahlt. Im Jahr 2024 betrug die durchschnittliche Rentenbezugsdauer bei Männern rund 18,9 Jahre und bei Frauen rund 22,1 Jahre. Im Durchschnitt muss die Rentenversicherung also ungefähr zwei Jahrzehnte lang Leistungen finanzieren.

    Die gesetzliche Rentenversicherung wird hauptsächlich aus den Beiträgen der abhängig Beschäftigten und ihrer Arbeitgeber sowie aus Bundesmitteln finanziert. Beamte, die meisten Selbständigen, Bundestagsabgeordnete und Angehörige berufsständischer Versorgungswerke sind nicht oder nicht generell in dieses System einbezogen.

    Die Beschäftigung hat sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten zwar deutlich besser entwickelt, als früher vielfach erwartet wurde. Auch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist gestiegen. Dennoch reicht die reine Zahl der Erwerbstätigen als Maßstab nicht aus. Entscheidend ist, wie viele Menschen in welchem Umfang arbeiten, welche beitragspflichtigen Einkommen sie erzielen und wie sich diese Einkommen im Verhältnis zur wirtschaftlichen Produktivität entwickeln.

    Teilzeitarbeit hat erheblich an Bedeutung gewonnen. Minijobs leisten keinen oder nur einen begrenzten Beitrag zur Finanzierung der Rentenversicherung, und Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden nicht mehr zur Beitragsberechnung herangezogen. Kapital-, Miet- und große Teile der selbständigen Einkommen bleiben ebenfalls außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung.

    Deshalb ist die Rentenfrage nicht nur ein demografisches Problem. Sie ist auch eine Frage der Erwerbsbeteiligung, der Lohnentwicklung und der Verteilung der erwirtschafteten Einkommen.

    Nicht alles an der aktuellen Reform ist nur Flickwerk

    Bei aller berechtigten Kritik enthält die gegenwärtige Reformpolitik auch Elemente, die in die richtige Richtung weisen. Die Haltelinie von 48 Prozent verhindert zunächst, dass das Rentenniveau bis 2031 weiter absinkt. Die vollständige Anerkennung von Kindererziehungszeiten beseitigt eine Ungleichbehandlung zwischen Eltern unterschiedlicher Geburtsjahrgänge. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz sollen zudem mehr Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen sowie Menschen mit niedrigen Einkommen Zugang zu einer betrieblichen Altersversorgung erhalten.

    Auch die Aktivrente kann sinnvoll sein, wenn sie Menschen, die freiwillig über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten möchten, bessere Bedingungen bietet. Sie darf allerdings nicht zur politischen Begründung dafür werden, dass alle Menschen länger arbeiten sollen. Ein Büroangestellter mit guter Gesundheit hat andere Möglichkeiten als ein Dachdecker, eine Pflegekraft oder der Elektriker aus unserem Titelbild.

    Besonders interessant ist die geplante Frühstart-Rente. Der Staat soll vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot für jedes begünstigte Kind einzahlen. Zehn Euro im Monat lösen das Rentenproblem nicht. Der Ansatz enthält aber einen wichtigen Gedanken: Kapitalgedeckte Vorsorge beginnt dann, wenn Zeit und Zinseszinseffekt ihre größte Wirkung entfalten können – und nicht erst, wenn Erwachsene mit Familie, Miete oder Immobilienfinanzierung kaum noch Geld dafür übrig haben.

    Entscheidend wird sein, dass daraus ein einfaches, kostengünstiges und transparentes Standardprodukt entsteht. Die staatliche Förderung darf nicht durch hohe Gebühren aufgezehrt werden. Außerdem muss verhindert werden, dass Kinder wohlhabender Eltern durch hohe zusätzliche Einzahlungen weit davonziehen, während es für Kinder aus einkommensschwachen Familien bei den staatlichen zehn Euro bleibt.

    Die Rente ist sicher – aber damit ist zu wenig gesagt

    Norbert Blüm hatte im engsten Sinne recht: Die gesetzliche Rente existiert noch immer, und sie wird auch künftig nicht einfach verschwinden. Das eigentliche Versprechen einer sozialen Alterssicherung geht jedoch weiter. Nach einem langen Arbeitsleben muss nicht nur irgendeine Rente gezahlt werden. Sie muss rechtzeitig beginnen und ein Leben in Würde ermöglichen.

    Die Frühstart-Rente, eine stärkere betriebliche Altersversorgung und eine modernisierte private Vorsorge können dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Sie ersetzen aber keine verlässliche gesetzliche Rente. Ebenso wenig genügt es, das Rentenalter immer weiter anzuheben oder den Bundeszuschuss ständig zu vergrößern.

    Eine zukunftsfähige Reform muss deshalb mehrere Wege verbinden: eine breitere Finanzierungsbasis, die schrittweise Einbeziehung weiterer Erwerbstätigengruppen, eine angemessene Anerkennung sehr langer Erwerbsbiografien und eine kapitalgedeckte Zusatzvorsorge, die auch Menschen mit kleinen Einkommen tatsächlich erreicht.

    Nach vierzig Jahren Reparaturbetrieb braucht das Rentensystem mehr als eine weitere Schicht Spachtelmasse. Es braucht eine ehrliche gesellschaftliche Entscheidung darüber, welches Alterseinkommen wir nach einem langen Arbeitsleben garantieren wollen – und welche Einkommen und Bevölkerungsgruppen an seiner Finanzierung beteiligt werden sollen. Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann aus Blüms berühmtem Satz wieder ein belastbares Versprechen werden.

  • Warum das neue Spargesetz an unserer Gesundheit vorbeigeht

    Warum das neue Spargesetz an unserer Gesundheit vorbeigeht

    Wenn du in diesen Wochen die Nachrichten einschaltest, hörst du vor allem eins: Das Geld in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist alle. Ein gigantisches Milliardenloch droht das System zu sprengen. Die Lösung der Politik? Das neue GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.

    Klingt wahnsinnig verantwortungsvoll, bedeutet aber im Klartext: Höhere Zuzahlungen in der Apotheke, weniger Zuschuss beim Zahnersatz und der Rotstift bei den Leistungen.

    Uns wird verkauft, dass das alles alternativlos sei. Doch wenn man die Zahlen nüchtern analysiert, blinken die Logik-Sensoren knallrot. Denn dieses Defizit ist kein medizinisches Problem – es ist ein politischer Rechentrick auf dem Rücken der Patienten und derer, die uns eigentlich heilen sollen.

    Das 10-Milliarden-Loch, über das niemand spricht

    Das Grundgesetz ist eigentlich ziemlich eindeutig. In den Artikeln 20 und 28 ist das Sozialstaatsprinzip verankert. Die Absicherung von Bedürftigen, zum Beispiel von Menschen im Bürgergeld-Bezug, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es ist die verfassungsgemäße Pflicht des Staates, dafür zu sorgen, dass jeder Mensch medizinisch versorgt ist.

    Und wie sieht die Realität aus?

    Der Bund überweist für jeden Bürgergeld-Empfänger eine pauschale Summe an die Krankenkassen – aktuell sind das magere 120 bis 140 Euro im Monat. Die tatsächlichen Krankheitskosten liegen im Schnitt aber bei 300 bis 350 Euro.

    Die Folge: Jedes Jahr entsteht den gesetzlichen Kassen allein hierdurch ein Defizit von satten 10 bis 12 Milliarden Euro.

    Anstatt dieses Defizit dorthin zu packen, wo es hingehört – nämlich in den Bundeshaushalt, finanziert aus Steuermitteln –, lässt der Finanzminister die gesetzlich Versicherten im Regen stehen. Zwar rühmt sich die Bundesregierung in der aktuellen Reform mit einem „Einstieg“ in die Steuerfinanzierung für Grundsicherungsempfänger. Doch mit geplanten 250 Millionen Euro für das Jahr 2027 ist das ein schlechter Witz angesichts eines 10-Milliarden-Lochs.

    Das Defizit wird also weiterhin fast komplett über die Zusatzbeiträge der normalen Angestellten und Arbeitgeber querfinanziert. Das ist „Linke Tasche, rechte Tasche“ auf Staatskosten. Während der normale Angestellte blutet, sind privat versicherte Spitzenverdiener, Beamte und Menschen, die von reinen Aktiengewinnen leben, fein raus. Sie beteiligen sich über das GKV-System mit keinem einzigen Cent an dieser staatlichen Aufgabe.

    Der Mythos vom reichen Onkel Doktor – Fließbandmedizin mit Ansage

    Als wäre dieser Etikettenschwindel nicht schon genug, wird jetzt auch noch bei denen gespart, die den Laden in der Praxis überhaupt noch am Laufen halten: unseren Hausärzten. Die Reform sieht vor, dass die Vergütung der Ärzte nicht schneller steigen darf als die Einnahmen der Kassen.

    Es hält sich hartnäckig das Bild vom Millionär im weißen Kittel. Die Realität eines Allgemeinmediziners sieht völlig anders aus: Ein Hausarzt trägt heute ein enormes unternehmerisches Risiko, muss Hunderttausende Euro für eine Praxisübernahme oder in die Praxisausstattung investieren und schiebt 50- bis 60-Stunden-Wochen. Nach Abzug von Steuern, Praxis-Fixkosten, Personalgehältern und der eigenen Altersvorsorge bleibt da oft ein Nettogehalt übrig, bei dem jeder erfolgreiche BWLer oder Jurist in einer Unternehmensberatung oder im mittleren Industrie-Management müde lächelt – ganz ohne persönliches Haftungsrisiko und mit bezahltem Urlaub.

    Wenn wir diesen Ärzten jetzt das Budget noch weiter deckeln, zementieren wir den Systemfehler, unter dem wir alle in den Wartezimmern schon jetzt leiden: die Massenabfertigung.

    Da die Pauschalen pro Kopf kaum noch die Praxismiete und die Gehälter der Arzthelferinnen decken, sind Mediziner gezwungen, auf „Masse“ zu arbeiten. Patienten werden im Minutentakt durchgeschleust. Das führt zu einer chronischen Überlastung der Ärzte bis hin zum Burnout. Und was noch viel schlimmer ist: Wenn einem Arzt aus reinem wirtschaftlichen Druck nur noch drei Minuten für eine Anamnese bleiben, steigt das Risiko für Fehldiagnosen dramatisch. Das hat im schlimmsten Fall erhebliche Konsequenzen für die Patienten – und führt in jedem Fall zu extrem kostenintensiven Behandlungen im Nachgang einer nicht rechtzeitig erkannten Krankheit.

    Wer bei den Ärzten, Krankenhaus- und Pflegepersonal spart, spart direkt an der Sorgfalt – und gefährdet am Ende Menschenleben.

    Die Pharmaindustrie ist wirtschaftlich zwiegespalten

    Die Generika-Hersteller stehen unter massivem wirtschaftlichem Druck. Durch jahrelange gesetzliche Preisdeckel und unbarmherzige Rabattverträge mit den Krankenkassen lohnt sich die Produktion in Deutschland respektive in Europa kaum noch.

    Die Folge sehen wir im Alltag. Erkältungsmedikamente wie Fiebersäfte oder Antibiotika haben Lieferengpässe. Medikamente für Kinder sind teilweise nicht verfügbar. Das ist die Konsequenz der vergangenen Gesundheitsreformen, die Unternehmen veranlasst haben, in China oder Indien produzieren zu lassen.

    Die forschenden Pharmakonzerne wie Boehringer Ingelheim, Bayer und Merck entwickeln neue, patentfähige Medikamente. Wirtschaftlich stehen sie global hervorragend da, schreiben Milliardengewinne und investieren astronomische Summen in Forschung. Boehringer Ingelheim verzeichnete zuletzt Rekordgewinne. Allerdings agieren diese Konzerne global – und da liegt die Krux für Deutschland.

    Der Standort Deutschland wird durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz massiv attackiert. Die Reform greift zu Instrumenten, die die forschende Industrie ins Mark treffen: 

    • Verschärfung des AMNOG (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz): Bisher durften Pharmafirmen im ersten Jahr nach der Zulassung den Preis für ein neues Medikament in Deutschland selbst bestimmen, während über den Zusatznutzen verhandelt wurde. Das Gesetz verkürzt diese Frist drastisch und führt rückwirkende Abschläge ein. Neue, innovative Medikamente bringen in Deutschland plötzlich viel weniger Umsatz als in den USA oder anderen EU-Staaten.
    • Der „Umsatz-Deckel“ für Blockbuster: Erzielt ein neues Medikament in Deutschland einen hohen Gesamtumsatz (weil es vielen Patienten hilft), müssen die Konzerne den Kassen künftig extrem hohe, gesetzlich erzwungene Rabatte gewähren. Effektiv bestraft das Gesetz den Erfolg medizinischen Durchbruchs.

    Die Reform versucht die Kassen zu sanieren, indem sie die Preise für innovative, neue Medikamente drastisch deckelt. Das bittere Resultat sehen wir genau jetzt: Deutsche Traditionsunternehmen wie Boehringer Ingelheim ziehen die Reißleine. Wenn ein globaler Riese ankündigt, geplante Milliardeninvestitionen in deutsche Standorte zu streichen, ist das kein leeres Jammern – es ist das laute Alarmsignal eines sterbenden Wirtschaftsstandorts.
    Die Politik versteht es einfach nicht: Wer Spitzenmedizin in Deutschland wegrationalisiert, sorgt nicht für billigere Medikamente. Er sorgt nur dafür, dass die modernste Forschung und die zukunftssicheren Arbeitsplätze in die USA oder nach Asien abwandern. 

    Am Ende stehen wir vor den Trümmern unserer Versorgung: Ohne Zeit beim Hausarzt und abhängig von ausländischen Medikamenten

    Fazit: Wir brauchen Mut statt Mangelverwaltung

    Die aktuelle „Reform“ ist kein Geniestreich, sondern eine feige Mangelverwaltung. Es werden Pflaster auf tiefe Wunden geklebt, während man das eigentliche Problem ignoriert. Wenn der Staat seine verfassungsmäßigen Aufgaben auf die Beitragszahler abgewälzt, nur um den eigenen Haushalt künstlich schön zu rechnen, dann ist das ein kolossaler Bluff.

    Es wird Zeit, dass wir über echte Strukturreformen sprechen. Entweder finanzieren wir staatliche Aufgaben wie das Bürgergeld ehrlich über Steuermittel, an denen sich alle Einkommensarten und auch Privatversicherte beteiligen. Oder wir führen eine solidarische Bürgerversicherung ein, in die jeder einzahlt. Alles andere ist das langsame, sehenden Auges herbeigeführte Kaputtsparen unserer medizinischen Versorgung.

    Kurzer Background-Check: Warum ist das System so teuer?

    Der dramatischen Ausgabenanstieg der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in den letzten 20 Jahren, der heute zu einem historischen Milliardenloch führt, resultiert aus einer Kombination aus demografischer Alterung, medizinischem Fortschritt, hochgradig ineffizienten Strukturen (z.B. im Abrechnungs- und Verwaltungssystem) und politischen Fehlentscheidungen.

    1. Wir werden immer älter

    Die Bevölkerung wird immer älter, die durchschnittliche Lebenserwartung steigt dauerhaft. Lag die durchschnittliche Lebenserwartung 1980 bei Männern bei knapp 70 Jahren, bei Frauen bei 76 Jahren, werden Männer heute rund 78 Jahre alt. Frauen erreichen heute durchschnittlich ein Alter von 83 Jahren. So erfreulich diese Entwicklung für die Menschen ist, so teuer ist sie für das Gesundheitssystem.

    Ältere Versicherte leiden häufig an mehreren chronischen Krankheiten, wie Bluthochdruck, Diabetes oder Herz-Kreislauf Erkrankungen. Diese Krankheitsbilder verlangen die regelmäßige Konsultation des Arztes zur Kontrolle und zur Medikation. Viele alte Menschen werden pflegebedürftig. Der wachsende Pflegebedarf hat einen neuen „Industriezweig“ aufgebaut, der Unsummen finanzieller Mittel verbraucht. (Bitte nicht falsch verstehen: Ich meine das nicht zynisch. Es geht einfach um eine Tatsachenbeschreibung.)

    2. Medizinischer Fortschritt

    Wir werden nicht nur durch einen gesünderen Lebenswandel älter. Der medizinische Fortschritt hat uns einige Jahre mehr geschenkt. High-Tech Diagnose und robotergestützte Operationen, die manuell durch einen Chirurgen gar nicht durchführbar wären, sind ein Geschenk für leidende Menschen, kosten allerdings ein Vielfaches der älteren Methoden.

    Medikamente sind heute viel zielgerichteter auf unterschiedliche Krankheitsbilder abgestimmt. Die hohen Investitionen in Forschung und Zulassung müssen sich für die Pharmaunternehmen jedoch rechnen. Deshalb gibt es langlaufende Patente auf Neuentwicklungen. Die Kosten für hochspezialisierte Medikamente (zum Beispiel in der Krebstherapie oder der Genmedizin) steigen rasant, weil die Pharmaindustrie jahrelang Exklusivpreise verlangen darf.

    Overheadkosten ohne Ende

    Große Verwaltungsapparate bei den verbliebenen rund 90 Krankenkassen sowie massive Dokumentationspflichten für Ärzte und Pflegekräfte binden wertvolle Zeit und Geld. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) als Bindeglied zwischen Arzt und Krankenkasse verursacht ebenfalls enorme Overheadkosten.

    Dazu leistet sich Deutschland im internationalen Vergleich sehr viele Klinikbetten. Ein Leerstand von durchschnittlich 20 bis 25 Prozent erzeugt hohe Vorhaltekosten für Personal und Infrastruktur, ohne Patienten zu versorgen.

    In Teilbereichen wird hochgradig ineffizient gearbeitet. Die ambulante Versorgung durch den Hausarzt und die stationäre Behandlung in den Krankenhäusern ergänzen sich oft nicht, sondern arbeiten doppelt. So werden etwa manche Operationen durchgeführt, die medizinisch nicht zwingend erforderlich wären, aber zur wirtschaftlichen Erhaltung des Krankenhauses beitragen.

    Politische Fehleinschätzungen und -entscheidungen

    Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) oder das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verbesserten zwar punktuell die Situation für Krankenhäuser (durch die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten) und für Patienten (die Erhöhung der wöchentlichen Mindestsprechzeiten für GKV-Patienten). Belohnt wurden Hausärzte auch für offene Sprechstunden oder die Aufnahme neuer Patienten – diese Leistungen wurden „extrabudgetär“, also ohne Deckelung, voll bezahlt. Auch die Digitalisierung des Gesundheitswesens verursachte immense Kosten, weil der konkrete Kosten-Nutzen-Aspekt oft unzureichend beachtet wurde.

    Die Absicht der Politik war jeweils gut gemeint, aber nur selten gut gemacht. Das Problem war und ist in vielen Fällen schlicht und ergreifend die ungeklärte Situation der Finanzierungslogik. Die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkasse sind in den letzten 20 Jahren aufgebraucht worden – woran die Corona-Pandemie auch einen großen Anteil hat. Und jetzt steht die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung tatsächlich am Scheideweg.

    Gesundheitssystem oder eher Krankheitssystem

    Die Frage, die ich mir oft stelle: Ist das eigentlich ein Gesundheitssystem oder eher ein „Krankheitssystem“? Was wird in diesem System belohnt? Was ist das eigentliche „Geschäftsmodell“?

    Ich lehne mich jetzt weit aus dem Fenster: Das System lebt davon, dass die Menschen krank sind. Nur kranke Patienten bringen Geld für die Pharmaindustrie, für Ärzte, Krankenhäuser und Pflegeinstitutionen. Schaut man sich mal genauer an, was an echten Vorsorgeleistungen von den Krankenkassen übernommen wird, scheint das Angebot doch sehr dünn zu sein.

    Ich glaube, zu diesem hochspannenden Themenkomplex werde ich in einem weiteren Artikel detaillierter eingehen.