Im Basisartikel zu den Gesamtkosten (TCO) eines Elektroautos habe ich sie bereits kurz angerissen: die THG-Prämie. Sie ist neben den niedrigen Betriebskosten eines der charmantesten finanziellen Argumente für ein rein batterieelektrisches Fahrzeug (BEV).
Denn während Verbrenner-Fahrer bei jedem Tanken tiefer in die Tasche greifen müssen, spült die THG-Quote dem E-Autofahrer einmal im Jahr bares Geld in die Haushaltskasse – und das völlig unabhängig davon, wie viel oder wie wenig er fährt.
Aber wie funktioniert dieses System eigentlich im Detail? Wer zahlt das Geld, wie viel ist aktuell drin und warum erleben wir gerade im Jahr 2026 eine spannende Trendwende am Markt? Machen wir den Faktencheck.
Das Prinzip: Wer zahlt hier eigentlich wen?
Hinter der Abkürzung THG steckt die Treibhausgasminderungsquote. Das ist ein gesetzliches Instrument der Bundesregierung, um die Emissionen im Verkehrssektor zu senken.
Das Prinzip ist ein politischer und marktwirtschaftlicher Hebel:
- Die Verpflichtung: Mineralölunternehmen, die Diesel oder Benzin in den Verkehr bringen, sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Treibhausgasausstoß Jahr für Jahr um einen bestimmten Prozentsatz zu senken. Seit dem 1. Januar 2026 liegt diese Quote bei 12,1 %. Bis 2030 wird sie schrittweise auf ambitionierte 28 % steigen.
- Die Strafe: Schafft ein Ölkonzern diese Einsparung nicht aus eigener Kraft (z. B. durch das Beimischen von Biokraftstoffen), drohen ihm empfindliche Strafzahlungen für jede zu viel ausgestoßene Tonne CO2. Es sei denn, der Konzern hat ausreichend CO2 Zertifikate eingekauft. Die Lenkungswirkung die damit politisch erreicht werden soll, ist klar. Die CO2 Zertifikate müssen knapp und teuer sein, damit der Konzern „lieber freiwillig“ alle Maßnahmen zur CO2 Vermeidung durchführt.
- Der Handel (Deine Prämie): Und hier kommt das Elektroauto ins Spiel. Da ein BEV im Betrieb lokal emissionsfrei fährt, spart es im Vergleich zum fossilen Durchschnitts-Pkw rechnerisch erhebliche Mengen Treibhausgase ein. Der Gesetzgeber erlaubt es E-Auto-Haltern, diese pauschalierte CO2-Einsparung zertifizieren zu lassen und an die Mineralölkonzerne zu verkaufen.
Kurz gesagt: Die Ölindustrie kauft deine CO2-Einsparung, um ihre eigenen Strafzahlungen zu vermeiden. Du wirst also direkt von den fossilen Verursachern dafür bezahlt, dass du elektrisch fährst.
Die Marktentwicklung 2026: Die Trendwende nach dem Absturz
Wer die THG-Quote schon länger nutzt, hat eine emotionale Berg- und Talfahrt hinter sich. Nach dem Start des Systems im Jahr 2022 schossen die Prämien zeitweise auf über 400 Euro pro Jahr hoch. Danach folgte der freie Fall: In den Jahren 2024 und 2025 sackten die Auszahlungen im Schnitt auf magere 100 Euro ab.
Dafür gab es im Wesentlichen zwei Gründe:
- Der Strommix-Effekt: Als Berechnungsgrundlage für die Quote dient immer der deutsche Strommix von vor zwei Jahren. Bedingt durch die Energiekrise nach dem Ukraine-Krieg wurde 2022 und 2023 in Deutschland vorübergehend wieder mehr Kohle verfeuert. Der Ladestrom war rechnerisch „dreckiger“, weshalb das Umweltbundesamt die CO2-Einsparung eines E-Autos geringer ansetzte.
- Der China-Fake-Diesel: Zudem schwemmten falsch deklarierte Biokraftstoffe (sogenanntes „Brown Grease“) aus China den Markt. Mineralölkonzerne nutzten diese billigen Importe, um ihre Quoten künstlich zu erfüllen. Das drückte den Preis für heimische CO2-Zertifikate massiv.
Das Blatt hat sich gewendet: Durch eine schärfere staatliche Regulierung der Importe, den wieder deutlich grüneren Strommix der letzten zwei Jahre und die auf 12,1 % angehobene gesetzliche Minderungsquote ist die Nachfrage nach echten Zertifikaten sprunghaft gestiegen. Für das aktuelle Quotenjahr 2026 haben sich die Preise spürbar erholt. Je nach Anbieter und Auszahlungsmodell winken derzeit wieder stabile Tarife von 250 € bis über 310 € pro Elektro-Pkw.
Wer hat Anspruch auf die Prämie?
Die Spielregeln sind erfreulich unbürokratisch:
- Reine Elektroautos (BEVs): Anspruch besteht für jedes rein batterieelektrische Fahrzeug. Dazu gehören auch elektrische Transporter oder Lkw (für die es sogar noch deutlich höhere Prämien gibt).
- Ausgeschlossen sind: Plug-in-Hybride (PHEV), herkömmliche Hybride und Wasserstofffahrzeuge. Da sie (theoretisch oder praktisch) fossilen Kraftstoff verbrennen können, sind sie vom Gesetzgeber nicht für die THG-Prämie zugelassen.
- Eingetragene Halter: Die Prämie steht der Person oder der Firma zu, die im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) als Halter eingetragen ist. Das gilt für Privatpersonen genauso wie für Dienstwagenflotten oder geleaste Fahrzeuge.
Wichtig: Die Prämie ist fahrzeuggebunden und wird einmal pro Kalenderjahr ausgezahlt. Wenn du ein gebrauchtes E-Auto kaufst, für das der Vorbesitzer im laufenden Jahr die Quote bereits beantragt hat, gehst du für dieses Restjahr leer aus. Erst im Folgejahr kannst du den Antrag selbst stellen.
Wie läuft die Beantragung ab?
Niemand muss sich selbst an die Ölkonzerne oder das Umweltbundesamt wenden – das wäre für Einzelpersonen bürokratisch gar nicht machbar. Der Markt wird von spezialisierten THG-Plattformen und großen Energieversorgern (wie dem ADAC, EnBW, Check24 oder spezialisierten Start-ups) abgewickelt. Sie sammeln die Anträge tausender Autofahrer, lassen sie gebündelt zertifizieren und verkaufen sie paketweise an die Industrie.
Der Ablauf für dich dauert keine zwei Minuten:
- Anbieter wählen: Vergleiche die aktuellen Angebote (z. B. Festpreis-Garantie vs. Flex-Tarif mit prozentualer Beteiligung am Marktwert).
- Fahrzeugschein hochladen: Du registrierst dich mit deinen Daten und lädst ein Foto oder einen Scan der Vorder- und Rückseite deines Fahrzeugscheins hoch.
- Zurücklehnen: Der Anbieter reicht die Unterlagen beim Umweltbundesamt (UBA) ein. Da das Amt jeden Antrag einzeln prüft, dauert die Bearbeitung in der Regel drei bis fünf Monate. Sobald die Zertifizierung vorliegt, überweist dir der Anbieter das Geld.
Hinweis zur Frist: Für das Quotenjahr 2026 muss der Antrag bei den meisten Anbietern bis spätestens 31. Oktober 2026 eingereicht werden, damit die Fristen beim Umweltbundesamt (15. November) eingehalten werden können.
Steuern: Bleibt das Geld komplett bei mir?
Für Privatpersonen gibt es eine hervorragende Nachricht: Das Bundesfinanzministerium hat klargestellt, dass die Einnahmen aus der THG-Quote bei privaten Fahrzeugen nicht einkommensteuerpflichtig sind. Sie fallen weder unter die sonstigen Einkünfte noch unter den Kapitalertrag. Die 250 bis 300 Euro wandern also netto 1:1 auf dein Konto.
Anders sieht es bei Gewerbetreibenden aus: Gehört das Elektroauto zum Betriebsvermögen einer Firma (oder nutzt du es als Selbstständiger für dein Unternehmen), zählt die THG-Prämie zu den Betriebseinnahmen und muss ganz normal versteuert werden.
Fazit: Ein No-Brainer für E-Autofahrer
Die THG-Prämie ist und bleibt ein genialer Hebel. Sie belohnt den Verzicht auf fossile Brennstoffe mit dem Geld derer, die sie vertreiben. Wer die Prämie nicht beantragt, schenkt dem Staat oder den Ölkonzernen bares Geld – denn nicht abgerufene Quoten werden von der Bundesregierung anderweitig verwertet.
In unserer TCO-Rechnung über 10 Jahre bringt die Prämie – selbst wenn man konservativ mit nur 200 Euro im Schnitt pro Jahr kalkuliert – weitere 2.000 Euro Entlastung aufs Konto. Ein weiterer Baustein, der zeigt: Wer rational nachrechnet, fährt elektrisch einfach günstiger.
Mythos-Check: Schütze ich das Klima, wenn ich die Prämie verfallen lasse?
Unter manchen besonders engagierten Umweltschützern hält sich hartnäckig ein Gerücht: „Wenn ich meine THG-Quote nicht beantrage, kann ein Ölkonzern weniger CO₂ ausstoßen, weil ihm die Verschmutzungsrechte fehlen. Ich lasse das Geld dem Klima zuliebe verfallen.“
So edel dieser Gedanke gemeint ist – er ist fundamental falsch und bewirkt genau das Gegenteil.
Das System ist vom Gesetzgeber wasserdicht und marktwirtschaftlich geschlossen geregelt: Wenn du deine THG-Quote als E-Auto-Halter nicht über einen Dienstleister beanspruchst, verschwindet dieses CO₂-Einsparpotenzial nicht einfach vom Markt. Stattdessen greift sich der Staat die nicht in Anspruch genommenen, freien Zertifikate. Die Bundesregierung lässt diese Restmengen pauschal zertifizieren, verkauft sie selbst an die Mineralölindustrie und behält die Erlöse für den Bundeshaushalt.
Die Ölkonzerne bekommen ihre Zertifikate also in jedem Fall – entweder von dir oder vom Staat. Wer die THG-Prämie nicht beantragt, verringert den CO₂-Ausstoß der Konzerne um kein einziges Gramm. Er verzichtet lediglich auf sein gutes Recht, das Geld der fossilen Verursacher in die eigene Tasche (oder ein selbst gewähltes, privates Klimaprojekt) umzuleiten, und schenkt es stattdessen dem Finanzminister.
