Im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat Frau Reiche die „Technologieoffenheit“ zur Maxime erhoben. Die sogenannte Biotreppe verspricht Hausbesitzern, dass sie weiterhin Gas- und Ölheizungen einbauen können, sofern ab 2029 schrittweise grüner Wasserstoff, Biomethan oder Bioheizöl beigemischt wird.
Das Heilsversprechen lautet: „Wir heizen weiter wie bisher, nur eben grün.“ Doch diese Beruhigungspille für die Bürger hat einen gigantischen Haken. Um Deutschland über den ineffizienten Umweg von Wasserstoff, Bio-Heizöl und E-Fuels warmzuhalten, bräuchten wir laut Berechnungen von Fachverbänden und Instituten wie den Scientists for Future oder dem Umweltbundesamt (UBA) astronomische Mengen zusätzlichen Ökostroms.
Da die Erzeugung von Wasserstoff das 4- bis 5-fache an Ausgangsstrom im Vergleich zur hocheffizienten Wärmepumpe verschlingt, droht allein der Wärmesektor im Extremfall einen zusätzlichen Strombedarf von bis zu 600 TWh (Terawattstunden) oder mehr zu generieren. Das entspricht fast dem gesamten aktuellen Stromverbrauch der Bundesrepublik.
Hier stehen sich die physikalischen Wirkungsgrade unversöhnlich gegenüber:
Eine moderne Wärmepumpe macht aus 1 kWh Strom im Schnitt 3 kWh nutzbare Wärme – was einem energetischen Wirkungsgrad von 300 % entspricht (Leistungszahl COP=3).
Beim Heizen mit Wasserstoff liegt der Gesamtwirkungsgrad von der Erzeugung bis zum Heizkörper dagegen bei mageren 55% bis 60%.
Das Netzpaket: Die künstliche Verknappung
Doch während das GModG den Bedarf an grünem Strom ins Unermessliche treibt, zieht Katherina Reiche mit dem „Netzpaket“ zeitgleich den Stecker. Die Bundesregierung argumentiert zwar völlig zurecht, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien vielerorts schneller erfolgt als der eigentliche Ausbau der Stromnetze. Die bitteren Folgen dieser verfehlten Infrastrukturpolitik der letzten Jahrzehnte sind bekannt:
rasant steigende Redispatch-Kosten
immer häufigere Phasen negativer Strompreise
lokale Netzengpässe sowie
immense Kosten für das Abregeln von Wind- und Solaranlagen
Allein das Abschalten sauberer Erzeugungsanlagen kostet uns Verbraucher jedes Jahr Milliardenbeträge. Doch statt den Netzausbau nun mit aller Kraft zu entfesseln, setzt das Netzpaket einseitig auf Begrenzung und Ausbremsung des Zubaus.
Besonders kritisch bewerten Branchenexperten den sogenannten Redispatch-Vorbehalt. Dieser sieht vor, dass in „kapazitätslimitierten Netzgebieten“ (wo im Vorjahr mehr als 3% des Stroms abgeregelt wurden) neue Ökostromanlagen zehn Jahre lang keinerlei Entschädigung erhalten, wenn sie vom Netzbetreiber zwangsabgeschaltet werden. Das macht Investitionen in erneuerbare Energien genau dort unattraktiv, wo Windstrom am günstigsten und im größten Stil produziert werden kann – wie beispielsweise in Norddeutschland.
Ausgerechnet in jener Region also, in der künftig die großen Elektrolyseure stehen sollen, um den dringend benötigten grünen Wasserstoff zu erzeugen.
Die künstliche Verknappung von grünem Strom
Damit kollidiert die Energiepolitik der amtierenden schwarz-roten Bundesregierung frontal mit sich selbst. Das GModG setzt langfristig auf einen massiv steigenden Bedarf an grünem Strom als Basis für die Biotreppe. Das Netzpaket dagegen signalisiert den Investoren das genaue Gegenteil: Der Ausbau erneuerbarer Energien wird gedeckelt und mit massiven finanziellen Risiken belegt.
Beide Ansätze gleichzeitig können physikalisch und ökonomisch nicht funktionieren. Je stärker Deutschland im Gebäudesektor auf Wasserstoff und E-Fuels wettet, desto mehr Windräder, Solaranlagen, Großspeicher und Elektrolyseure müssen wir ans Netz bringen – und zwar nicht erst in zwanzig Jahren, sondern innerhalb der nächsten fünf Jahre.
Wenn Ministerin Reiche mit dem Netzpaket jedoch den Ausbau der Erneuerbaren behindert, erzeugt sie eine künstliche Verknappung. Und Knappheit bedeutet in einem Energiesystem unweigerlich:
dauerhaft höhere Strompreise,
explodierende Netzentgelte für die Endverbraucher,
drastisch steigende Heizkosten im Keller,
eine fortlaufende Importabhängigkeit von teuren Energieimporten sowie
eine schwindende Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie.
Der eigentliche Streit hat einen anderen Fokus
Interessant ist dabei vor allem, das die politische Debatte bisher erstaunlich oberflächlich bleibt. Es wird über Einspeisevergütung, Redispatch, Netzkosten und Anschlusskapazitäten diskutiert. Der eigentliche Grundkonflikt wird dagegen kaum offen ausgesprochen:
Will Deutschland künftig möglichst effizient und direkt mit kostengünstigem grünem Strom umgehen – oder sollen bestehende Verbrennungstechnologien und fossile Infrastrukturen um nahezu jeden Preis am Leben erhalten werden?
Fazit
Das Netzpaket und das Gebäudemodernisierungsgesetz verfolgen energiepolitisch zwei völlig entgegengesetzte Richtungen. Während das GModG einen gigantischen Hunger nach grünem Strom erzeugt, sorgt das Netzpaket im selben Atemzug dafür, dass der dafür notwendige Ökostrom-Zubau ausgebremst wird.
Es fehlen wieder einmal die verlässlichen Leitplanken, die zu einer zukunftsorientierten Wirtschaftspolitik gehören. Dieses politische Zickzack gefährdet den Standort Deutschland und wirkt auf Projektierer wie eine Investitionsbremse.
Wann begreift die Politik endlich, dass wir nur mit echten Zukunftstechnologien wettbewerbsfähig bleiben? Weltmarktführer in der Solarindustrie waren wir in Deutschland schon einmal – bis eine frühere schwarz-rote Bundesregierung mit dem damaligen „Altmaier-Knick“ die Branche sehenden Auges abwürgte. Katherina Reiche schickt sich nun an, diesen historischen Fehler im großen Stil zu wiederholen.
Die Gerüchteküche brodelt: Die Politik diskutiert über die Abschaffung des 8-Stunden-Tags. Das Arbeitszeitgesetz soll reformiert werden, und die Gemüter sind aufgeheizt. Die Wirtschaft fordert vehement mehr Flexibilität, während die Gewerkschaften den Einstieg in die Ausbeutung der Arbeitnehmerschaft befürchten und den seit 1918 bestehenden, gesetzlichen 8-Stunden-Arbeitstag verteidigen.
Ist das Vorhaben der Regierung tatsächlich der Weg in eine moderne Form der Sklaverei oder handelt es sich um eine längst überfällige Anpassung verstaubter Arbeitszeitstrukturen? Werfen wir einen gemeinsamen, pragmatischen Blick auf die Vor- und Nachteile – und vor allem auf die Frage: Wie sieht ein fairer Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der Praxis aus?
Gibt es den typischen 8 Stunden Tag überhaupt noch?
Das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist in diesem Punkt eigentlich eindeutig. § 3 regelt unmissverständlich:
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.
Weiter heißt es dort, dass sie auf bis zu zehn Stunden verlängert werden kann – allerdings nur, wenn innerhalb von sechs Monaten (oder 24 Wochen) im Durchschnitt die acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Dieser zweite Satz öffnet zwar die starre Regel, bedeutet in der Praxis aber einen immensen bürokratischen Aufwand. Arbeitszeiterfassung und die Pflege von Zeitkonten sind extrem komplex, um diese Ausnahmen rechtssicher zu dokumentieren. Gleichzeitig muss es für die Arbeitenden transparent bleiben, wann sie auf ihren Schnitt kommen.
Kontrolliert werden die Unternehmen übrigens streng von den Gewerbeaufsichtsämtern. Sobald die Zehn-Stunden-Marke an einem Tag überschritten wird, beginnt für den Arbeitgeber eine gefährliche rechtliche Grauzone, die schnell strafrechtlich relevant werden kann.
Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit und das Machtwort des BAG
Dieses starre Korsett nervt alle Beteiligten im Grunde schon seit über 60 Jahren. Um den Alltag flexibler zu gestalten, wurde Ende der 1960er Jahre die gleitende Arbeitszeit in Deutschland eingeführt. Eine verpflichtende Kernarbeitszeit und flexible Ein- und Ausgleitphasen sollten den Betrieben und Beschäftigten ein bisschen Flexibilität geben. Wir alle haben wohl schon Erfahrungen mit verschiedenen Gleitzeitmodellen gesammelt – und wissen, dass der bürokratische Aufwand dahinter oft riesig ist.
Ende der 1990er-Jahre kam die Vertrauensarbeitszeit auf: Keine Stechuhr mehr, sondern Fokus auf Eigenverantwortung und Projektergebnisse. Ich habe selbst jahrelang in einem solchen Modell gearbeitet. Natürlich gab es damals schon Diskussionen über schleichende Selbstausbeutung durch zu hohen Leistungsdruck.
Für mein Team und mich war das Modell dennoch ideal: Gab es einmal richtig „Druck auf dem Kessel“, haben wir eben 12 Stunden gearbeitet, der Chef hat Pizza bestellt und wir haben das Ding gemeinsam gerockt. Sobald der zeitkritische Auftrag erledigt war, hatten wir im Gegenzug unkompliziert frei, kamen später oder gingen früher. Ein ehrlicher Deal auf Augenhöhe.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat diesem unkomplizierten Umgang mit der Arbeitszeit im September 2022 jedoch einen Riegel vorgeschoben. Das BAG stellte fest, dass jeder Arbeitgeber die gesamte Arbeitszeit aller Beschäftigten lückenlos erfassen und dokumentieren muss – Ausnahmen für Kleinstbetriebe werden derzeit noch hitzig diskutiert.
Wir sind schon lange keine reine Industriegesellschaft mehr, in der langfristig volle Auftragsbücher jeden Tag die exakt gleiche Auslastung garantieren. Wir haben uns zu einer modernen Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft entwickelt.
Gastronomie und Tourismus sind die klassischen Beispiele: In der Hochsaison brennt die Luft, in der Nebensaison herrscht Flaute. Hier starre Tagesgrenzen durchzusetzen, schadet Betrieben wie Beschäftigten.
In KMU (kleinen und mittleren Unternehmen) finden wir dieselbe Problematik: Auftragsspitzen erfordern temporär maximalen Einsatz, während in ruhigeren Phasen rechnerisch zu viel Personal vorgehalten werden muss.
Drei lösungsorientierte Ansätze für die Praxis
Wie könnte ein moderner, fairer Kompromiss aussehen, der die starre Tagesgrenze lockert, ohne den Gesundheitsschutz zu opfern? Hier sind drei Denkansätze:
1. Das „Zeitwertkonto“ als Puffer (Langfristige Flexibilität)
Statt täglich oder wöchentlich auf die Uhr zu schauen, könnte man die Flexibilität auf eine längere Zeitspanne ausdehnen.
Der Deal: Der Arbeitnehmer arbeitet in Hochphasen (z. B. Saisonspitzen oder Projektphasen) legal länger als 8 Stunden. Diese Mehrarbeit wird jedoch nicht einfach nur ausgezahlt, sondern auf ein langfristiges Zeitkonto gebucht.
Interessenausgleich: Der Arbeitgeber bekommt die nötige Power, wenn es brennt. Der Arbeitnehmer nutzt das Guthaben später für eine „Sabbatical-Light-Phase“, längere Elternzeit oder einen früheren Renteneintritt bei vollem Lohnausgleich.
2. Die „Wahlarbeitszeit“ (Individuelle Souveränität)
Ein modernes Gesetz lockert den Rahmen, belässt die Entscheidungsgewalt aber beim einzelnen Mitarbeiter.
Der Deal: Der 8-Stunden-Tag bleibt der gesetzliche Standard. Arbeitnehmer können jedoch freiwillig, individuell und befristet einer Ausweitung auf die Wochenarbeitszeit zustimmen – mit einem jederzeitigen Rückkehrrecht.
Der Interessenausgleich: Der Arbeitgeber profitiert von der Flexibilität derer, die gerade gerne mehr klotzen wollen (z. B. junge Fachkräfte). Die Mitarbeiter erhalten im Gegenzug handfeste Vorteile wie zusätzliche Homeoffice-Tage oder eine attraktive „Flexibilitäts-Prämie“.
Wenn wir die starre Tagesgrenze aufweichen, muss der Gesundheitsschutz moderner gedacht werden als mit einer statischen Stundenanzahl.
Der Deal: Die Lockerung der täglichen Höchstarbeitszeit wird an ein digitales Schutzsystem gekoppelt.
Der Interessenausgleich: Unternehmen dürfen rechtssicher 10- oder 12-Stunden-Tage nutzen. Im Gegenzug garantiert die Zeiterfassungs-Software, dass auf einen langen Tag zwingend ein entsprechend kürzerer folgt und die gesetzliche Ruhezeit von 11 Stunden systemseitig streng überwacht wird. Es entsteht eine „atmende“ Organisation, die Überlastung verhindert, bevor sie entsteht.
Fazit: Flexibilität ist eine Frage der Betriebskultur
Alle politischen Reformen und theoretischen Vorschläge sind am Ende wertlos, wenn der Interessenausgleich im Betrieb nicht gelebt wird. In der Realität des Mittelstands liegen die Interessen meist gar nicht so weit auseinander. Beschäftigte in kleinen Betrieben sehen den Zeitdruck bei dringenden Aufträgen und wollen von sich aus helfen – schließlich hängen daran der Erfolg des Unternehmens und die eigenen Arbeitsplätze. Aber dieser Einsatz darf keine Einbahnstraße sein.
Ich persönlich bevorzuge das Zeitguthaben-Modell: Länger arbeiten bei hoher Auslastung, aber der Mitarbeiter entscheidet später völlig autonom, wann er dieses Guthaben abfeiert – und der Arbeitgeber muss diese Freizeit gewähren.
Am Ende entscheidet die Vertrauenskultur. Wenn wir Mitarbeitende nicht als reine „Human Resources“ (Ressourcen) betrachten, sondern als geschätzte Mitunternehmer, braucht niemand einen gesetzlichen Vormund, der nach Punkt acht Stunden den Rechner sperrt oder die Maschine abschaltet. Wo ein faires Geben und Nehmen gelebt wird, funktioniert Flexibilität von ganz allein – völlig egal, mit welchem Gesetz.
Im Mai dieses Jahres hat das Bundeskabinett das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Es hebt faktisch das Verbot für rein fossil betriebene Gas- und Ölheizungen auf und erlaubt den Einbau von klassischen Öl- und Gasbrennern auch weit nach dem Jahr 2040.
Wesentlicher Kern des rund 170 Seiten umfassenden Gesetzesentwurfs ist die vielbeschworene „Technologieoffenheit“ beim Heizungstausch im Gebäudebestand. Während das als „Heizungsgesetz“ berüchtigte Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampel-Koalition den Fokus beim Austausch noch eindeutig auf die hocheffiziente, elektrisch betriebene Wärmepumpe legte (und als fossile Übergangslösung maximal eine „H2-Ready“-zertifizierte Gasheizung vorsah), ist die pauschale 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Einbau einer neuen Heizanlage nun komplett entfallen.
Das neue Gesetz fordert zwar auf dem Papier weiterhin den schrittweisen Umstieg auf eine CO₂-neutrale Beheizung. Allerdings wählt es dafür einen weitaus komplizierteren, bürokratischeren und für die Verbraucher mit hoher Wahrscheinlichkeit auch sehr viel teureren Weg. Eine Kette von umständlichen Übergangslösungen soll es richten. Zum Beispiel:
§ 43
Einbau einer Heizungsanlage, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt wird (1) Wird eine Heizungsanlage, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt wird, nach dem … [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach Artikel 9 Absatz 1] in ein bestehendes Gebäude neu eingebaut, hat der Eigentümer des Gebäudes sicherzustellen, dass ab dem 1. Januar 2029 mindestens 10 Prozent, ab dem 1. Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab dem 1. Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab dem 1. Januar 2040 mindestens 60 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas, grünem, blauem, orangenem oder türkisem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt wird.
Quelle: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
Man beachte die schillernde Farbpalette der Wasserstoffarten, die allesamt in hochkomplexen, energieintensiven Verfahren hergestellt werden müssen. Nach Ansicht der schwarz-roten Bundesregierung ist das offenbar „das Beste aus allen Energiewelten“ und ein genialer ordnungspolitischer Coup. Schaut man sich jedoch die physikalischen Wirkungsgrade bei der Herstellung dieser verschiedenen Gas- und Ölsubstitute an, kann man sich nur an den Kopf fassen.
Allein dieser eine Absatz zeigt, wie sehr sich die Politik verbiegen muss, um die Klimaziele mathematisch schönzurechnen, ohne den Wählern wehzutun. Wie unglaublich kompliziert sich diese Regelung in der Realität auswirken wird, lässt sich leicht erahnen. Hand aufs Herz: Hast Du beim ersten Durchlesen dieses Paragraphen sofort erkannt, was das für Deinen nächsten Heizungskauf bedeutet und wann Du welche Quote erfüllen mußt?
Offiziell hält die Bundesregierung übrigens an den nationalen Klimazielen fest: Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Das gilt theoretisch auch für den Gebäudesektor.
Kompromisslose Transformation beim Neubau
Während der Altbaubestand geschont werden soll, zieht die Politik im Neubau die Daumenschrauben drastisch an. Hier wird sich mancher Bauherr von morgen das alte Habeck-Gesetz sehnsüchtig zurückwünschen. Spätestens ab 2030 muss jedes neu errichtete Wohngebäude den strengen Standard eines Nullemissionshauses erfüllen.
Zudem wird die Bürokratie ausgeweitet: Beim Energieausweis müssen ab 2030 die Treibhausgasemissionen eines Gebäudes über den gesamten Lebenszyklus lückenlos aufgeschlüsselt werden. Das umfasst die Herstellung der Baustoffe (graue Energie!), den eigentlichen Bauprozess, die jahrzehntelange Nutzung und am Ende sogar den Rückbau samt Recycling.
Der Entwurf hat das Kabinett passiert und durchläuft nun das parlamentarische Verfahren. Man darf sich auf hitzige Debatten im Bundestag einstellen. Denn trotz der enormen Detailtiefe des 170-Seiten-Papiers bleiben die entscheidenden Fragen der Bürger unbeantwortet.
Was bedeutet das jetzt für Heidi Heizöl und Erwin Erdgas?
Dank der neuen „Technologieoffenheit“ können unsere beiden fiktiven Eigenheimbesitzer im Bestand ihr Lieblingsmodell völlig frei wählen. Heidi kauft sich eine nagelneue Ölheizung und labt sich am Duft der leicht rot glänzenden Flüssigkeit, während Erwin sich mächtig auf seinen hochmodernen Gas-Blaubrenner freut. Die Geräte werden pünktlich im Sommer 2028 von fleißigen Handwerkern montiert. „Die Entsorgung der Altkessel geht aufs Haus, das haben wir schon immer so gemacht, gell Heidi?“
Doch mitten im Winter, genauer gesagt am 1. Januar 2029, holt die Realität die beiden ein. Sie betreten die erste Stufe der Bio-Treppe: Ab jetzt müssen sie verpflichtend 10 % Bio-Heizöl oder Biomethan verbrennen. Keine Sorge, Heidi muss dafür nicht palettenweise Sonnenblumenöl im Discounter horten und Erwin muss auch nicht die Methan-Ausstoßungen der Nachbarskuh einfangen. Das erledigen die Heizöllieferanten und Gasanbieter im Rahmen ihrer gesetzlichen Beimischungsquote – selbstverständlich gegen eine „geringe“ Servicegebühr auf den Arbeitspreis.
Nur ein Jahr später, am 1. Januar 2030, klettern die beiden auf die zweite Stufe: Der Bio-Anteil steigt auf 15 %. In den darauffolgenden Jahren geht das munter so weiter, bis schließlich im Jahr 2040 stramme 60 % grüne Brennstoffe durch die Düsen gejagt werden müssen. Die Heizung läuft zu diesem Zeitpunkt ja noch tadellos.
Und im Jahr 2045? Die Heizung ist gerade einmal 17 Jahre alt und im besten Alter, da schlägt die Stunde der Wahrheit: Es gilt die Netto-Null. 100 % grüne Bio-Brennstoffe sind Pflicht.
Ein dreifaches Hoch auf die vorausschauende Politik der späten 2020er Jahre! Wir erinnern uns: Im Jahr 2027 war es der Wirtschaftsministerin Katharina Reiche gelungen, den Ausbau der heimischen Wind- und Solaranlagen fast vollständig zum Erliegen zu bringen. Deshalb importieren wir das farbenfrohe Wasserstoffgas und die synthetischen E-Fuels heute teuer aus Saudi-Arabien, Nordafrika oder China. Dort scheint schließlich zuverlässiger die Sonne. Dass die Produktion von E-Fuels Unmengen an Strom verschlingt und der Import den Literpreis für synthetisches Heizöl auf weit über 3 Euro treibt, stört niemanden mehr – an astronomische Energiepreise wurden die Deutschen schließlich schon Ende der 2020er gewöhnt. Hauptsache, wir importieren weiter fleißig Energie. Das haben wir schließlich schon immer so gemacht!
Die schwarz-rote Koalition setzt die wirtschaftliche Existenz aufs Spiel
Zugegeben, bei Heidi und Erwin habe ich satirisch ein wenig auf den Putz gehauen. Doch der Kern ist bitterer Ernst: Das wirtschaftliche Risiko für Hausbesitzer ist gigantisch. Es ist aus heutiger Sicht völlig utopisch vorherzusagen, woher wir die benötigten Mengen an klimaneutralen Brennstoffen zu bezahlbaren Preisen importieren wollen, von selbst herstellen gehe ich bei den benötigten Mengen gar nicht erst aus.
Das Gesetz wälzt das Beschaffungsrisiko einfach auf die Energieversorger und Brennstofflieferanten ab. Diese müssen entsprechende Tarife anbieten. Doch die physikalische und logistische Realität der verschiedenen grünen Brennstoffe spricht eine ganz andere Sprache:
Brennstoff-Art
Heutige Herstellung
Das Problem der Zukunft
Bio-Heizöl (FAME/HVO)
Wird meist aus Altspeiseöl oder pflanzlichen Ölen (z. B. Raps) raffiniert.
Begrenzte Rohstoffe. Es gibt weltweit schlicht nicht genug Frittenfett, um Millionen Heizungen zu versorgen. Pflanzenöle konkurrieren zudem mit dem Teller (Nahrungsmittel).
E-Fuels (Synthetisches Öl)
Strom aus Erneuerbaren spaltet Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff. Der Wasserstoff wird mit CO₂ zu flüssigem Kraftstoff gekoppelt.
Extremer Wirkungsgrad-Verlust. Man braucht etwa 5-mal so viel Strom, um ein Haus mit E-Fuels zu heizen wie mit einer Wärmepumpe. Extrem teuer in der Herstellung.
Biomethan (für Gasheizungen)
Vergärung von Biomasse (Gülle, Abfälle, Energiepflanzen).
Flächenbegrenzung. Inländische Kapazitäten reichen laut Experten (wie der dena1) kaum aus, um im Winter die Spitzenlasten des gesamten deutschen Bestands zu decken.
Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein
Die scheinbare „Technologieoffenheit“ der Bio-Treppe nimmt den Bürgern zwar kurzfristig die Angst vor einem akuten Heizungsverbot, bürdet ihnen jedoch ein unkalkulierbares, langfristiges Preisrisiko auf.
Da grüne Brennstoffe extrem knapp bleiben und zeitgleich von der Industrie, dem Verkehr und der Luftfahrt dringend benötigt werden, wird der Markt die Preise in den 2030er Jahren massiv nach oben treiben. Flankiert wird diese Entwicklung durch den planmäßig und unaufhaltsam steigenden CO2-Preis auf den verbleibenden fossilen Anteil (der immerhin noch 40 bis 85 % des verfeuerten Brennstoffs ausmacht).
Heidi und Erwin dürfen sich also heute freuen, dass sie wieder eine klassische Verbrennungsheizung kaufen dürfen – ob sie sich den Betrieb im Jahr 2040 überhaupt noch leisten können, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Mieter bezahlen die Zeche
Für Menschen ohne Wohneigentum sieht die Lage sogar noch düsterer aus. In Mietshäusern entscheidet allein der Vermieter über das Heizsystem. Wählt dieser den scheinbar günstigen Weg einer fossilen Gas- oder Ölheizung, wird das für die Mieter zur Kostenfalle.
Zwar sieht der Entwurf vor, dass die anfallenden CO2-Kosten sowie die saftigen Preisaufschläge für die beigemischten Öko-Brennstoffe hälftig zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden müssen. Dennoch trifft die verbleibende Hälfte die Mieter existenziell – zumal sie, anders als gewerbliche Vermieter, diese zusätzlichen privaten Lebenshaltungskosten nicht steuerlich als Betriebsausgaben geltend machen können.
Der Wirkungsgrad dieses Gesetzes tendiert stark gegen Null
Unmengen an Papier, endlose Debatten um des Kaisers Bart und wertvolle verlorene Jahre: Das ist das ernüchternde Ergebnis dieser vermeintlichen Reform. Eine zukunftsorientierte, verlässliche Wirtschaftspolitik sieht anders aus. Anstatt der Industrie, dem Handwerk und den Bürgern klare, unmissverständliche Ziele aufzuzeigen, regiert die Koalition im mutlosen „Pepita-Modus“ – ein ständiges, kleinkariertes Hin und Her, ohne echten Blick nach vorn.
Nicht umsonst hagelt es von allen Seiten vernichtende Kritik:
Die Umwelt- und Klimaschutzverbände beklagen eine riesige, absehbare CO2-Minderungslücke und halten das Erreichen der Klimaneutralität im Gebäudesektor bis 2045 mit diesem Gesetz für schlicht ausgeschlossen.
Die Gasnetzbetreiber schlagen Alarm und signalisieren offen, dass in vielen Regionen Deutschlands niemals ausreichend grüner Wasserstoff flächendeckend ankommen wird, um private Haushalte zu versorgen. Die Netze stehen vor dem Rückbau. Wie akut dieses Problem ist, zeigt sich bereits in der Praxis: Erste deutsche Kommunen wie Mannheim planen bereits die konkrete Stilllegung und den Rückbau ihrer Gasnetze bis zum Jahr 2035, da ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb für wenige verbleibende Gaskunden utopisch ist.
Die Industrie- und Handwerksverbände sind zutiefst desillusioniert. Sie beklagen den ständigen Zickzack-Kurs der Gesetzgebung, der als massive Investitionsbremse wirkt. Kein Handwerksbetrieb und kein Hersteller kann sich mehr strategisch auf eine Technologie ausrichten. Die Kunden verharren in tiefer Kaufzurückhaltung, weil niemand mehr weiß, welche Lösung in fünf Jahren noch bezahlbar ist. Zudem warnen die Wirtschaftsverbände vor der „immanenten Rechtsunsicherheit“ der Grüngasquote: Liefert der Versorger nicht die gesetzliche Quote, haftet im Zweifel der Endverbraucher. Eine völlig unzumutbare Risikoverschiebung.
Das Dilemma des GModG
Die Politik hat krampfhaft versucht, den Menschen die Angst vor dem „Heizungshammer“ zu nehmen. Doch die Experten entlarven das Gesetz parteiübergreifend als Mogelpackung. Während die ökologische Seite den fatalen Schaden für das Klima anprangert, warnt die wirtschaftliche Seite vor einer gigantischen Kosten- und Bürokratiefalle, sobald die Bio-Treppe ab 2029 unerbittlich greift.
Dabei könnte der Weg so einfach und geradlinig sein: Der konsequente und beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien, gepaart mit dezentralen Akkuspeichern zur Netzstabilisierung. Mit einer vorausschauenden Infrastrukturpolitik wären Smart-Meter und dynamische Stromtarife längst flächendeckender Standard. Netzbetreiber könnten so ein netzdienliches Verbrauchsverhalten aktiv belohnen.
Doch seit Jahrzehnten eiert die deutsche Politik lieber herum, verlagert unbequeme Entscheidungen in die nächste Legislaturperiode und beschließt im Kern: nichts.
Ich warte jetzt auf die Rufe nach der Atomkraft – natürlich nur, um damit „CO2 neutralen“, rosa Wasserstoff für Erwins Heizung herstellen zu können.
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