Kategorie: Politik

  • Die Rente ist sicher

    Die Rente ist sicher

    Der vom damaligen Bundesarbeitsminister Norbert Blüm (CDU) geprägte Slogan „Denn eins ist sicher: Die Rente“ gehört zu den bekanntesten politischen Aussagen der Bundesrepublik. Im Bundestagswahlkampf 1986 war er auf zahlreichen Plakatwänden zu lesen. Schon damals wurde kontrovers über die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung diskutiert – kaum beliebter und kaum weniger emotional als heute.

    Vierzig Jahre später gibt es die gesetzliche Rente noch immer. Aber ist sie noch dieselbe Rente, die Norbert Blüm damals für sicher erklärte? Und was hat die Politik in vier Jahrzehnten Rentendebatte erreicht? Zeit für einen kritischen Blick auf die Entwicklung.

    Wer heute bereits eine gesetzliche Rente bezieht, wird diese grundsätzlich bis zum Lebensende erhalten. Auch diejenigen, die heute Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, werden später eine Rente bekommen. Offen bleibt jedoch, ob diese nach einem langen Arbeitsleben auskömmlich sein wird. Ebenso wenig ist sicher, wie lange künftige Generationen arbeiten müssen, um eine abschlagsfreie Rente zu erhalten.

    Die Existenz der Rente ist also weiterhin sicher. Ihre Höhe, ihr Beginn und ihre Fähigkeit, den Lebensstandard zu sichern, sind es nicht.

    Vierzig Jahre Reparaturbetrieb

    Von 1986 bis heute gab es zahlreiche kleinere und größere Rentenreformen. Das 1989 beschlossene Rentenreformgesetz trat wie vorgesehen 1992 in Kraft. Durch die Wiedervereinigung und die Übertragung des westdeutschen Rentenrechts auf die neuen Bundesländer waren allerdings zusätzliche Anpassungen notwendig.

    Ein wesentliches Ziel der Reform war es, die Rentenversicherung auf den sich abzeichnenden demografischen Wandel vorzubereiten. Die Möglichkeiten eines vorzeitigen Renteneintritts wurden schrittweise eingeschränkt. Wer früher in Rente gehen wollte, musste zunehmend dauerhafte Abschläge in Kauf nehmen. Außerdem orientierte sich die jährliche Rentenanpassung nicht mehr an der Entwicklung der Brutto-, sondern der Nettolöhne.

    Damit sollten die Belastungen für Beitragszahler und Arbeitgeber begrenzt werden. Trotz dieser Maßnahmen wurde der finanzielle Spielraum der Rentenversicherung in den folgenden Jahren immer enger.

    Die Riester-Reform leitet den Systemwechsel ein

    Mit der nach dem damaligen Arbeitsminister Walter Riester (SPD) benannten Riester-Rente wurde ab 2001 die private Altersvorsorge als dritte Säule des Rentensystems ausgebaut. Gleichzeitig wurde das angestrebte Leistungsniveau der gesetzlichen Rente abgesenkt, um den Anstieg der Sozialabgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu begrenzen. Die dadurch entstehende Versorgungslücke sollte durch private Vorsorge geschlossen werden, gefördert durch staatliche Zulagen und Steuervorteile.

    Das war der eigentliche Abschied von dem Ziel, den Lebensstandard im Alter allein durch die gesetzliche Rente zu sichern. Künftig sollte das Drei-Säulen-System aus gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung und privater Vorsorge für ein ausreichendes Alterseinkommen sorgen.

    Das Problem war weniger die Idee als ihre Umsetzung. Gerade Menschen mit niedrigen Einkommen hatten damals – wie heute – häufig nicht genügend finanziellen Spielraum, um zusätzlich für das Alter vorzusorgen. Gleichzeitig arbeitete diese Gruppe überdurchschnittlich oft in kleineren Unternehmen, in denen keine oder nur eine geringe betriebliche Altersversorgung angeboten wurde.

    Bis heute genießt die Riester-Rente keinen besonders guten Ruf. Hohe Kosten, komplizierte Verträge und die lange Niedrigzinsphase schmälern die Rendite vieler Produkte. Die gesetzliche Rente wurde zurückgenommen, ohne dass die ergänzende Vorsorge alle Beschäftigten zuverlässig erreichte.

    Trotz dieses Systemwechsels konnte die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung nicht dauerhaft gesichert werden. Ab 2005 dämpfte der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor die Rentenanpassungen. Er berücksichtigt vereinfacht ausgedrückt das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern: Verschlechtert sich dieses Verhältnis, fallen die Rentenerhöhungen niedriger aus, als es allein aufgrund der Lohnentwicklung der Fall wäre.

    Kurz darauf wurde die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre beschlossen. Mit Mütterrente, Grundrentenzuschlag und der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte kamen später weitere Bausteine hinzu, die bestimmte Lebensleistungen anerkennen oder soziale Härten abmildern sollten.

    Jede Reform löste ein aktuelles Problem oder korrigierte eine erkennbare Ungerechtigkeit. Keine beantwortete jedoch dauerhaft die Frage, wie ein alterndes Land ein verlässliches, auskömmliches und als gerecht empfundenes Rentensystem finanzieren will.

    45 Jahre gearbeitet – und trotzdem noch zu jung für die Rente

    Wer beispielsweise 1964 geboren wurde, mit 16 Jahren eine Berufsausbildung begann und seitdem lückenlos rentenversichert war, erreicht bereits mit 61 Jahren die erforderlichen 45 Versicherungsjahre. Die Regelaltersgrenze liegt für diesen Jahrgang bei 67 Jahren.

    Trotz der 45 Versicherungsjahre kann unser Arbeitnehmer erst mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Bis dahin hätte er bei einer durchgehenden Erwerbsbiografie 49 Jahre gearbeitet beziehungsweise anrechenbare Versicherungszeiten gesammelt.

    Will er bereits mit 63 Jahren aufhören, kann er die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Dafür muss er allerdings einen dauerhaften Abschlag von 0,3 Prozent für jeden Monat vor Erreichen der Regelaltersgrenze akzeptieren. Bei einem Rentenbeginn vier Jahre vor dem 67. Geburtstag sind das 14,4 Prozent – für den Rest seines Lebens.

    Es gibt also keinen Automatismus, nach dem 45 Versicherungsjahre unmittelbar zu einer abschlagsfreien Rente berechtigen. Zusätzlich muss eine gesetzlich festgelegte Altersgrenze erreicht sein.

    Dass ein Mensch nach 45 anerkannten Versicherungsjahren noch keinen unmittelbaren Anspruch auf eine abschlagsfreie Rente hat, ist für mich eine sozialpolitische rote Linie.

    Der Reparaturbetrieb reicht nicht mehr aus

    Die geburtenstarken Jahrgänge wechseln jetzt nach und nach in den Ruhestand. Bis 2040 werden rund 13,3 Millionen der heute noch Erwerbstätigen das gesetzliche Rentenalter erreichen. Das entspricht etwa 30 Prozent der gegenwärtigen Erwerbspersonen.

    Gleichzeitig werden Renten immer länger gezahlt. Im Jahr 2024 betrug die durchschnittliche Rentenbezugsdauer bei Männern rund 18,9 Jahre und bei Frauen rund 22,1 Jahre. Im Durchschnitt muss die Rentenversicherung also ungefähr zwei Jahrzehnte lang Leistungen finanzieren.

    Die gesetzliche Rentenversicherung wird hauptsächlich aus den Beiträgen der abhängig Beschäftigten und ihrer Arbeitgeber sowie aus Bundesmitteln finanziert. Beamte, die meisten Selbständigen, Bundestagsabgeordnete und Angehörige berufsständischer Versorgungswerke sind nicht oder nicht generell in dieses System einbezogen.

    Die Beschäftigung hat sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten zwar deutlich besser entwickelt, als früher vielfach erwartet wurde. Auch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist gestiegen. Dennoch reicht die reine Zahl der Erwerbstätigen als Maßstab nicht aus. Entscheidend ist, wie viele Menschen in welchem Umfang arbeiten, welche beitragspflichtigen Einkommen sie erzielen und wie sich diese Einkommen im Verhältnis zur wirtschaftlichen Produktivität entwickeln.

    Teilzeitarbeit hat erheblich an Bedeutung gewonnen. Minijobs leisten keinen oder nur einen begrenzten Beitrag zur Finanzierung der Rentenversicherung, und Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden nicht mehr zur Beitragsberechnung herangezogen. Kapital-, Miet- und große Teile der selbständigen Einkommen bleiben ebenfalls außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung.

    Deshalb ist die Rentenfrage nicht nur ein demografisches Problem. Sie ist auch eine Frage der Erwerbsbeteiligung, der Lohnentwicklung und der Verteilung der erwirtschafteten Einkommen.

    Nicht alles an der aktuellen Reform ist nur Flickwerk

    Bei aller berechtigten Kritik enthält die gegenwärtige Reformpolitik auch Elemente, die in die richtige Richtung weisen. Die Haltelinie von 48 Prozent verhindert zunächst, dass das Rentenniveau bis 2031 weiter absinkt. Die vollständige Anerkennung von Kindererziehungszeiten beseitigt eine Ungleichbehandlung zwischen Eltern unterschiedlicher Geburtsjahrgänge. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz sollen zudem mehr Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen sowie Menschen mit niedrigen Einkommen Zugang zu einer betrieblichen Altersversorgung erhalten.

    Auch die Aktivrente kann sinnvoll sein, wenn sie Menschen, die freiwillig über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten möchten, bessere Bedingungen bietet. Sie darf allerdings nicht zur politischen Begründung dafür werden, dass alle Menschen länger arbeiten sollen. Ein Büroangestellter mit guter Gesundheit hat andere Möglichkeiten als ein Dachdecker, eine Pflegekraft oder der Elektriker aus unserem Titelbild.

    Besonders interessant ist die geplante Frühstart-Rente. Der Staat soll vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot für jedes begünstigte Kind einzahlen. Zehn Euro im Monat lösen das Rentenproblem nicht. Der Ansatz enthält aber einen wichtigen Gedanken: Kapitalgedeckte Vorsorge beginnt dann, wenn Zeit und Zinseszinseffekt ihre größte Wirkung entfalten können – und nicht erst, wenn Erwachsene mit Familie, Miete oder Immobilienfinanzierung kaum noch Geld dafür übrig haben.

    Entscheidend wird sein, dass daraus ein einfaches, kostengünstiges und transparentes Standardprodukt entsteht. Die staatliche Förderung darf nicht durch hohe Gebühren aufgezehrt werden. Außerdem muss verhindert werden, dass Kinder wohlhabender Eltern durch hohe zusätzliche Einzahlungen weit davonziehen, während es für Kinder aus einkommensschwachen Familien bei den staatlichen zehn Euro bleibt.

    Die Rente ist sicher – aber damit ist zu wenig gesagt

    Norbert Blüm hatte im engsten Sinne recht: Die gesetzliche Rente existiert noch immer, und sie wird auch künftig nicht einfach verschwinden. Das eigentliche Versprechen einer sozialen Alterssicherung geht jedoch weiter. Nach einem langen Arbeitsleben muss nicht nur irgendeine Rente gezahlt werden. Sie muss rechtzeitig beginnen und ein Leben in Würde ermöglichen.

    Die Frühstart-Rente, eine stärkere betriebliche Altersversorgung und eine modernisierte private Vorsorge können dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Sie ersetzen aber keine verlässliche gesetzliche Rente. Ebenso wenig genügt es, das Rentenalter immer weiter anzuheben oder den Bundeszuschuss ständig zu vergrößern.

    Eine zukunftsfähige Reform muss deshalb mehrere Wege verbinden: eine breitere Finanzierungsbasis, die schrittweise Einbeziehung weiterer Erwerbstätigengruppen, eine angemessene Anerkennung sehr langer Erwerbsbiografien und eine kapitalgedeckte Zusatzvorsorge, die auch Menschen mit kleinen Einkommen tatsächlich erreicht.

    Nach vierzig Jahren Reparaturbetrieb braucht das Rentensystem mehr als eine weitere Schicht Spachtelmasse. Es braucht eine ehrliche gesellschaftliche Entscheidung darüber, welches Alterseinkommen wir nach einem langen Arbeitsleben garantieren wollen – und welche Einkommen und Bevölkerungsgruppen an seiner Finanzierung beteiligt werden sollen. Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann aus Blüms berühmtem Satz wieder ein belastbares Versprechen werden.

  • Elektromobilität und das Dilemma der Automobilindustrie

    Elektromobilität und das Dilemma der Automobilindustrie

    Am 30. August bin ich zufällig auf einen am Vortag veröffentlichten Gastbeitrag bei Focus Online gestoßen: „Verbrenner-Aus gefährdet 726.000 Jobs in der Autoindustrie“. Die Kurzfassung: Hunderttausende Arbeitsplätze seien durch die europäische Regulierung gefährdet. Was deshalb gebraucht werde, sei – wie so oft – mehr „Technologieoffenheit“.

    Der Beitrag stammt von Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw). Das ist für die Einordnung nicht unwichtig: Die zugrunde liegende Fraunhofer-Studie ELAB2040 wurde im Auftrag von Gesamtmetall, bayme vbm und Südwestmetall erstellt. Das macht die Studie keineswegs unseriös – Fraunhofer ist eine wissenschaftlich renommierte Institution. Aber Auftraggeber und Interessenlage gehören zur transparenten Einordnung einer solchen Debatte.

    Ist die Schlussfolgerung des Focus-Beitrags also zwingend? Gehen all diese Arbeitsplätze tatsächlich wegen des „Verbrenner-Aus“ verloren? Nehmen wir zunächst einmal an, die Prognose sei korrekt. Dann drängt sich eine andere Frage auf: Wie kann einer der wichtigsten Industriezweige Deutschlands und Europas auf eine seit vielen Jahren bekannte Entwicklung offenbar so schlecht vorbereitet sein?

    Das Elektroauto gibt es schon sehr lange

    Elektromobilität ist keine Erfindung der vergangenen zehn Jahre. Volkswagen experimentierte bereits seit den 1970er-Jahren mit elektrischen Fahrzeugen; 1981 entstand der Golf I CitySTROMer, 1985 folgte eine Kleinserie des Golf II CitySTROMer. Im Dezember 1996 begann General Motors in Kalifornien und Arizona mit der Auslieferung beziehungsweise dem Leasing des Chevrolet EV1. Am 10. Dezember 1997 brachte Toyota in Japan den ersten Prius in den Handel – mit 58 PS starkem Benzinmotor und 40-PS-Elektromotor.

    Tesla wurde 2003 gegründet; Elon Musk stieg 2004 als früher Investor und späterer Chairman ein. Im Juli 2006 wurde der Roadster als Prototyp vorgestellt, im März 2008 begann die reguläre Produktion. Der Sportwagen nutzte technische Grundlagen von Lotus und zeigte früh, welches Potenzial batterieelektrische Antriebe besitzen. Die EPA-Reichweite der späteren Serienversion lag bei 244 Meilen – rund 393 Kilometern.

    Und die deutschen Hersteller? Hier lag der Schwerpunkt noch lange auf der Optimierung des Verbrennungsmotors. Beim Diesel setzte sich die Common-Rail-Einspritzung mit immer höheren Einspritzdrücken durch. Gleichzeitig wurde auch an alternativen Antrieben gearbeitet: BMW präsentierte etwa den Hydrogen 7 mit Wasserstoff-Verbrennungsmotor, andere Hersteller erprobten Brennstoffzellen. Batterieelektrische Serienfahrzeuge deutscher Hersteller spielten im Markt jedoch zunächst kaum eine Rolle.

    Opel kündigte den Ampera mit Range Extender für 2011 an. Ende 2011 beziehungsweise zum Jahreswechsel 2011/12 kamen die ersten Fahrzeuge auf die Straße. Ich selbst fuhr damals einen Opel Ampera ePioneer: ein futuristisches Auto mit einem für seine Zeit ausgesprochen cleveren elektrischen Antriebskonzept.

    2013 wurde der Markt dann sichtbar breiter. Renault brachte die ZOE im Juni in Deutschland auf den Markt, BMW startete im September die Serienproduktion des i3 und Volkswagen brachte den e-Up. Je nach Modell lagen die damaligen Normreichweiten grob zwischen etwa 130 und gut 200 Kilometern; im Alltag waren sie meist geringer. Nissan Leaf und Mitsubishi i-MiEV waren bereits zuvor erhältlich. Der Tesla Roadster spielte bei der Reichweite schon damals in einer anderen Liga.

    Ich habe diese Zeit live und in Farbe miterlebt. Wir feierten jede neue Ladesäule. Private Initiativen schufen Ladepunkte, als ein flächendeckendes öffentliches Netz noch kaum existierte. Die erste WAVE führte 2011 mit Elektrofahrzeugen von Paris nach Prag und demonstrierte über rund 3.000 Kilometer, dass elektrische Langstreckenmobilität technisch möglich war. Es herrschte eine echte Aufbruchstimmung – eine Aufbruchstimmung, die in den Führungsetagen der deutschen Automobilindustrie nur teilweise dieselbe Konsequenz auslöste.

    Kanzlerin Merkel: „Die Welt schläft nicht!“

    Am 3. Mai 2010 rief Bundeskanzlerin Angela Merkel gemeinsam mit Vertretern aus Industrie, Wissenschaft, Gewerkschaften und Politik die Nationale Plattform Elektromobilität ins Leben. Ihr Satz von damals klingt rückblickend bemerkenswert: „Wer heute nicht die E-Mobilität entwickelt und zur Marktreife führt, der wird in wenigen Jahren hintendran sein. Die Welt schläft nicht.“

    Dass die Gefahr eines Rückstands damals offensichtlich war, zeigt ein Interview mit VDA-Präsident Matthias Wissmann vom 2. Mai 2010. Der Deutschlandfunk fragte ihn ausdrücklich, ob die deutsche Automobilindustrie bei Elektroautos – wie zuvor beim Hybrid – eine Entwicklung verschlafen habe. Wissmann wies diese Sicht zurück und verwies darauf, deutsche Hersteller brächten nur Fahrzeuge auf den Markt, deren Sicherheit, Zuverlässigkeit und Qualitätsanspruch sie beherrschten.

    Die genaue Formulierung „Wir haben nichts verschlafen. Wir sind weltweit die beste Automobilindustrie“, an die ich mich aus einem damaligen Fernsehbeitrag erinnere, konnte ich in öffentlich zugänglichen Quellen nicht zweifelsfrei verifizieren. Die Grundhaltung lässt sich jedoch durch zeitgenössische Aussagen Wissmanns gut belegen.

    Ganz untätig war die deutsche Industrie nicht. Vor allem BMW schlug mit dem von Grund auf elektrisch entwickelten i3 einen technologisch mutigen Weg ein und investierte allein am Standort Leipzig rund 400 Millionen Euro. Das Problem war weniger fehlendes technisches Können als die Frage, wie konsequent und wie schnell aus einzelnen Projekten ein skalierbares neues Kerngeschäft wurde.

    Der Tippingpoint mit Ankündigung

    Natürlich muss man anerkennen, dass die deutsche Automobilindustrie bei Verbrennungsmotoren über Jahrzehnte Weltspitze war. Auch heute bauen deutsche Hersteller technisch ausgereifte und hochwertige Fahrzeuge. Gleichzeitig verfügt Deutschland über hervorragende Kompetenz im Elektromaschinenbau – und selbstverständlich war auch in der Automobilindustrie das notwendige Know-how vorhanden.

    Warum daraus lange kein ähnlich dominantes Geschäftsmodell für batterieelektrische Fahrzeuge entstand, lässt sich zumindest teilweise erklären: hohe Margen mit konventionellen Fahrzeugen, eingespielte Just-in-time-Lieferketten, bestehende Werke und enorme Investitionen in die vorhandene Technik. Aus Sicht eines Managers kann es kurzfristig rational erscheinen, eine profitable Cashcow möglichst lange zu melken. Aus unternehmerischer Sicht wird es jedoch gefährlich, wenn dadurch der Blick auf die Zukunft verstellt wird. Unternehmen müssen heute Geld verdienen – aber zugleich dafür sorgen, dass sie morgen noch einen Markt haben.

    Ein besonders eindrückliches Beispiel für die damalige Debatte ist ein Vortrag des Zukunftsforschers Lars Thomsen vom 12. September 2013 auf der 26. internationalen „Motor und Umwelt“-Konferenz der AVL List in Graz. Thomsen erläuterte dort die Logik technologischer Tipping Points und die möglichen Folgen schnell sinkender Batteriepreise und steigender Leistungsfähigkeit für die Automobilindustrie. Der Vortrag wurde bereits im Oktober 2013 in der Fachöffentlichkeit breit diskutiert. (glücklicher Weise habe ich noch ein Backup dieses fachlich ausgezeichneten Vortrags gefunden https://www.youtube.com/watch?v=62BWCF0Z1WQ)

    Gestalten statt verwalten

    Disruptive Veränderungen haben eine unangenehme Eigenschaft: Die alte Technik funktioniert in dem Moment oft noch hervorragend, in dem die neue Technik beginnt, das alte Geschäftsmodell zu zerstören. Deshalb ist die entscheidende Managementfrage nicht, ob die neue Lösung heute schon in jeder Disziplin besser ist. Entscheidend ist, wie schnell sie sich verbessert – und wann sich daraus ein wirtschaftlicher Kipppunkt ergibt.

    Kodak ist dafür ein oft zitiertes Beispiel. Ein Kodak-Ingenieur entwickelte bereits 1975 die erste digitale Kamera. Das Unternehmen blieb dennoch über Jahrzehnte stark vom hochprofitablen Filmgeschäft abhängig. Die Lehre daraus ist weniger, dass dort niemand die neue Technik gesehen hätte. Im Gegenteil: Man kann eine disruptive Technologie sehr früh kennen und trotzdem Schwierigkeiten haben, das eigene erfolgreiche Geschäftsmodell rechtzeitig umzubauen.

    Genau darin liegt die eigentliche Aufgabe des Managements: nicht den Status quo möglichst lange zu konservieren, sondern zu überlegen, wie neue Technik für das eigene Unternehmen genutzt, weiterentwickelt und profitabel skaliert werden kann.

    Was macht der Rest der Welt?

    Der weltweite Markt hat sich inzwischen deutlich in Richtung Elektrifizierung verschoben. China ist dabei das industrielle Zentrum. Nach Angaben der Internationalen Energieagentur wurden 2025 fast 75 Prozent aller weltweit produzierten Elektroautos in China gebaut. Bei Batteriezellen ist die Konzentration noch größer: Mehr als 80 Prozent der globalen Batterieproduktion kamen 2025 aus China; chinesische Hersteller standen für fast 75 Prozent der weltweit in Elektroautos eingesetzten Batteriekapazität.

    An dieser Entwicklung würde sich grundsätzlich nichts ändern, wenn die EU ihre CO₂-Regulierung abschwächen oder aufheben würde. In China würde deshalb kein einziges Elektroauto weniger entwickelt oder produziert. Und allein dadurch würde auch kein deutsches Auto mehr nach China exportiert.

    Batteriepreise, Reichweiten, Ladegeschwindigkeiten, Software und Produktionskosten entwickeln sich unabhängig von europäischen Verbrennerdebatten weiter. Kunden werden Fahrzeuge dort kaufen, wo Preis, Qualität und Nutzen überzeugen – bei deutschen Herstellern, wenn diese wettbewerbsfähig liefern können, oder bei anderen Anbietern. So selbstverständlich, wie europäische Kunden früher Verbrenner aus Japan kauften, können sie heute Elektroautos aus China kaufen.

    Falsche Weichenstellung der Politik

    Auch die Politik hat im Transformationsprozess keinen überzeugenden Eindruck hinterlassen. Seit Jahren wechseln Signale und Förderbedingungen. Mal wird Ladeinfrastruktur gefördert, dann wieder gebremst; Kaufanreize für Elektroautos werden eingeführt und später kurzfristig beendet. Das bekannte „Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln“ beschreibt die Situation ziemlich treffend.

    Eine langfristig verlässliche industriepolitische Strategie, mit der Deutschland bei batterieelektrischer Mobilität, Batterien, Leistungselektronik und Ladeinfrastruktur eine weltweit führende Position anstrebt, war über lange Zeit nur unzureichend erkennbar. In diesem Punkt trägt die deutsche und europäische Politik erhebliche Mitverantwortung.

    Zur Wahrheit gehört allerdings auch: Der Begriff „Verbrennerverbot“ verkürzt die Rechtslage. Die geltende EU-Regulierung schreibt für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ab 2035 derzeit eine Reduktion der durchschnittlichen CO₂-Emissionen um 100 Prozent vor. Dieses Ziel wird nicht nur durch BEV (Batterieelektrische Fahrzeuge) sondern z.B. auch durch mit Wasserstoff (im weitesten Sinne, also auch E-Fuels) angetriebene Fahrzeuge erreicht. Gleichzeitig hat die EU-Kommission im Dezember 2025 eine Änderung vorgeschlagen, die ab 2035 nur noch 90 Prozent direkte Emissionsminderung verlangen und die übrigen zehn Prozent über bestimmte Kompensationen ermöglichen würde. Über diese Änderung wird politisch noch entschieden. Die Regulierung ist also selbst in Bewegung.

    All das entbindet die Vorstände der Industrie nicht von ihrer Verantwortung, die Zukunft ihrer Unternehmen im Blick zu behalten und zu sichern. Ein Vorstandsvorsitzender kann nicht mehrere Millionen Euro pro Jahr verdienen, weil er die Zukunft eines Konzerns gestalten soll, und später sämtliche strategischen Fehlentwicklungen auf äußere Rahmenbedingungen schieben.

    Gehen wirklich 726.000 Arbeitsplätze verloren?

    Die Zahl von 726.000 Arbeitsplätzen stammt aus dem strengsten von vier Szenarien der ELAB2040-Studie. Sie bezieht sich auf ganz Europa, auf die Produktion des Antriebsstrangs und auf den Zeitraum bis 2040. Ausgangspunkt sind rund 1,6 Millionen Beschäftigte in diesem Bereich; im strengsten Szenario könnten davon etwa 45 Prozent entfallen. Fraunhofer schreibt zugleich ausdrücklich, dass technologieoffenere Regulierung den Rückgang verlangsamen, aber nicht vollständig verhindern könne.

    Ebenso wichtig ist der zweite Teil der Studie, der in der politischen Debatte leicht untergeht: Fraunhofer nennt neue Wertschöpfungspotenziale durch den Hochlauf batterieelektrischer Fahrzeuge, digitale Geschäftsmodelle und neue Märkte. Als entscheidend beschreibt das Institut wettbewerbsfähige Energiekosten, innovationsfreundliche Rahmenbedingungen, weniger Bürokratie und Qualifizierung.

    Die ELAB-Studienreihe beschäftigt sich seit 2012 mit den Beschäftigungsfolgen der Elektrifizierung des Antriebsstrangs. Fraunhofer selbst fasst das Ergebnis der ersten Studie so zusammen: Beschäftigung kann bei wettbewerbsfähiger Produktion erhalten bleiben.

    Bei jedem Strukturwandel verschwinden bestimmte Tätigkeiten und Berufsbilder. Auf einer modernen Elektrolokomotive gibt es keinen Heizer mehr. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, wie wir den Arbeitsplatz des Heizers konservieren, sondern wie wir Menschen für neue Aufgaben qualifizieren. Bildlich gesprochen: Wie qualifizieren wir den Heizer zu einen Elektromonteur oder einem Lokführer?

    Arbeitsplätze in einem schrumpfenden Markt lassen sich nicht dauerhaft konservieren. Niemand hätte die Digitalisierung dadurch verhindern können, dass Deutschland seine Schreibmaschinenhersteller schützt.

    Fazit:

    Deutschland kann Strukturwandel nicht dadurch verhindern, dass es ihn politisch verschiebt.

    Die zentrale wirtschaftspolitische Fähigkeit eines Industrielandes besteht darin, den nächsten Markt rechtzeitig aufzubauen, bevor der alte Markt verschwindet.

    Die Frage ist deshalb nicht, ob Deutschland den Verbrennungsmotor noch fünf Jahre länger bauen darf. Die Frage ist, ob wir in fünfzehn Jahren noch diejenigen sein werden, die die weltweit gefragten Autos bauen.

  • Warum das neue Spargesetz an unserer Gesundheit vorbeigeht

    Warum das neue Spargesetz an unserer Gesundheit vorbeigeht

    Wenn du in diesen Wochen die Nachrichten einschaltest, hörst du vor allem eins: Das Geld in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist alle. Ein gigantisches Milliardenloch droht das System zu sprengen. Die Lösung der Politik? Das neue GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.

    Klingt wahnsinnig verantwortungsvoll, bedeutet aber im Klartext: Höhere Zuzahlungen in der Apotheke, weniger Zuschuss beim Zahnersatz und der Rotstift bei den Leistungen.

    Uns wird verkauft, dass das alles alternativlos sei. Doch wenn man die Zahlen nüchtern analysiert, blinken die Logik-Sensoren knallrot. Denn dieses Defizit ist kein medizinisches Problem – es ist ein politischer Rechentrick auf dem Rücken der Patienten und derer, die uns eigentlich heilen sollen.

    Das 10-Milliarden-Loch, über das niemand spricht

    Das Grundgesetz ist eigentlich ziemlich eindeutig. In den Artikeln 20 und 28 ist das Sozialstaatsprinzip verankert. Die Absicherung von Bedürftigen, zum Beispiel von Menschen im Bürgergeld-Bezug, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es ist die verfassungsgemäße Pflicht des Staates, dafür zu sorgen, dass jeder Mensch medizinisch versorgt ist.

    Und wie sieht die Realität aus?

    Der Bund überweist für jeden Bürgergeld-Empfänger eine pauschale Summe an die Krankenkassen – aktuell sind das magere 120 bis 140 Euro im Monat. Die tatsächlichen Krankheitskosten liegen im Schnitt aber bei 300 bis 350 Euro.

    Die Folge: Jedes Jahr entsteht den gesetzlichen Kassen allein hierdurch ein Defizit von satten 10 bis 12 Milliarden Euro.

    Anstatt dieses Defizit dorthin zu packen, wo es hingehört – nämlich in den Bundeshaushalt, finanziert aus Steuermitteln –, lässt der Finanzminister die gesetzlich Versicherten im Regen stehen. Zwar rühmt sich die Bundesregierung in der aktuellen Reform mit einem „Einstieg“ in die Steuerfinanzierung für Grundsicherungsempfänger. Doch mit geplanten 250 Millionen Euro für das Jahr 2027 ist das ein schlechter Witz angesichts eines 10-Milliarden-Lochs.

    Das Defizit wird also weiterhin fast komplett über die Zusatzbeiträge der normalen Angestellten und Arbeitgeber querfinanziert. Das ist „Linke Tasche, rechte Tasche“ auf Staatskosten. Während der normale Angestellte blutet, sind privat versicherte Spitzenverdiener, Beamte und Menschen, die von reinen Aktiengewinnen leben, fein raus. Sie beteiligen sich über das GKV-System mit keinem einzigen Cent an dieser staatlichen Aufgabe.

    Der Mythos vom reichen Onkel Doktor – Fließbandmedizin mit Ansage

    Als wäre dieser Etikettenschwindel nicht schon genug, wird jetzt auch noch bei denen gespart, die den Laden in der Praxis überhaupt noch am Laufen halten: unseren Hausärzten. Die Reform sieht vor, dass die Vergütung der Ärzte nicht schneller steigen darf als die Einnahmen der Kassen.

    Es hält sich hartnäckig das Bild vom Millionär im weißen Kittel. Die Realität eines Allgemeinmediziners sieht völlig anders aus: Ein Hausarzt trägt heute ein enormes unternehmerisches Risiko, muss Hunderttausende Euro für eine Praxisübernahme oder in die Praxisausstattung investieren und schiebt 50- bis 60-Stunden-Wochen. Nach Abzug von Steuern, Praxis-Fixkosten, Personalgehältern und der eigenen Altersvorsorge bleibt da oft ein Nettogehalt übrig, bei dem jeder erfolgreiche BWLer oder Jurist in einer Unternehmensberatung oder im mittleren Industrie-Management müde lächelt – ganz ohne persönliches Haftungsrisiko und mit bezahltem Urlaub.

    Wenn wir diesen Ärzten jetzt das Budget noch weiter deckeln, zementieren wir den Systemfehler, unter dem wir alle in den Wartezimmern schon jetzt leiden: die Massenabfertigung.

    Da die Pauschalen pro Kopf kaum noch die Praxismiete und die Gehälter der Arzthelferinnen decken, sind Mediziner gezwungen, auf „Masse“ zu arbeiten. Patienten werden im Minutentakt durchgeschleust. Das führt zu einer chronischen Überlastung der Ärzte bis hin zum Burnout. Und was noch viel schlimmer ist: Wenn einem Arzt aus reinem wirtschaftlichen Druck nur noch drei Minuten für eine Anamnese bleiben, steigt das Risiko für Fehldiagnosen dramatisch. Das hat im schlimmsten Fall erhebliche Konsequenzen für die Patienten – und führt in jedem Fall zu extrem kostenintensiven Behandlungen im Nachgang einer nicht rechtzeitig erkannten Krankheit.

    Wer bei den Ärzten, Krankenhaus- und Pflegepersonal spart, spart direkt an der Sorgfalt – und gefährdet am Ende Menschenleben.

    Die Pharmaindustrie ist wirtschaftlich zwiegespalten

    Die Generika-Hersteller stehen unter massivem wirtschaftlichem Druck. Durch jahrelange gesetzliche Preisdeckel und unbarmherzige Rabattverträge mit den Krankenkassen lohnt sich die Produktion in Deutschland respektive in Europa kaum noch.

    Die Folge sehen wir im Alltag. Erkältungsmedikamente wie Fiebersäfte oder Antibiotika haben Lieferengpässe. Medikamente für Kinder sind teilweise nicht verfügbar. Das ist die Konsequenz der vergangenen Gesundheitsreformen, die Unternehmen veranlasst haben, in China oder Indien produzieren zu lassen.

    Die forschenden Pharmakonzerne wie Boehringer Ingelheim, Bayer und Merck entwickeln neue, patentfähige Medikamente. Wirtschaftlich stehen sie global hervorragend da, schreiben Milliardengewinne und investieren astronomische Summen in Forschung. Boehringer Ingelheim verzeichnete zuletzt Rekordgewinne. Allerdings agieren diese Konzerne global – und da liegt die Krux für Deutschland.

    Der Standort Deutschland wird durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz massiv attackiert. Die Reform greift zu Instrumenten, die die forschende Industrie ins Mark treffen: 

    • Verschärfung des AMNOG (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz): Bisher durften Pharmafirmen im ersten Jahr nach der Zulassung den Preis für ein neues Medikament in Deutschland selbst bestimmen, während über den Zusatznutzen verhandelt wurde. Das Gesetz verkürzt diese Frist drastisch und führt rückwirkende Abschläge ein. Neue, innovative Medikamente bringen in Deutschland plötzlich viel weniger Umsatz als in den USA oder anderen EU-Staaten.
    • Der „Umsatz-Deckel“ für Blockbuster: Erzielt ein neues Medikament in Deutschland einen hohen Gesamtumsatz (weil es vielen Patienten hilft), müssen die Konzerne den Kassen künftig extrem hohe, gesetzlich erzwungene Rabatte gewähren. Effektiv bestraft das Gesetz den Erfolg medizinischen Durchbruchs.

    Die Reform versucht die Kassen zu sanieren, indem sie die Preise für innovative, neue Medikamente drastisch deckelt. Das bittere Resultat sehen wir genau jetzt: Deutsche Traditionsunternehmen wie Boehringer Ingelheim ziehen die Reißleine. Wenn ein globaler Riese ankündigt, geplante Milliardeninvestitionen in deutsche Standorte zu streichen, ist das kein leeres Jammern – es ist das laute Alarmsignal eines sterbenden Wirtschaftsstandorts.
    Die Politik versteht es einfach nicht: Wer Spitzenmedizin in Deutschland wegrationalisiert, sorgt nicht für billigere Medikamente. Er sorgt nur dafür, dass die modernste Forschung und die zukunftssicheren Arbeitsplätze in die USA oder nach Asien abwandern. 

    Am Ende stehen wir vor den Trümmern unserer Versorgung: Ohne Zeit beim Hausarzt und abhängig von ausländischen Medikamenten

    Fazit: Wir brauchen Mut statt Mangelverwaltung

    Die aktuelle „Reform“ ist kein Geniestreich, sondern eine feige Mangelverwaltung. Es werden Pflaster auf tiefe Wunden geklebt, während man das eigentliche Problem ignoriert. Wenn der Staat seine verfassungsmäßigen Aufgaben auf die Beitragszahler abgewälzt, nur um den eigenen Haushalt künstlich schön zu rechnen, dann ist das ein kolossaler Bluff.

    Es wird Zeit, dass wir über echte Strukturreformen sprechen. Entweder finanzieren wir staatliche Aufgaben wie das Bürgergeld ehrlich über Steuermittel, an denen sich alle Einkommensarten und auch Privatversicherte beteiligen. Oder wir führen eine solidarische Bürgerversicherung ein, in die jeder einzahlt. Alles andere ist das langsame, sehenden Auges herbeigeführte Kaputtsparen unserer medizinischen Versorgung.

    Kurzer Background-Check: Warum ist das System so teuer?

    Der dramatischen Ausgabenanstieg der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in den letzten 20 Jahren, der heute zu einem historischen Milliardenloch führt, resultiert aus einer Kombination aus demografischer Alterung, medizinischem Fortschritt, hochgradig ineffizienten Strukturen (z.B. im Abrechnungs- und Verwaltungssystem) und politischen Fehlentscheidungen.

    1. Wir werden immer älter

    Die Bevölkerung wird immer älter, die durchschnittliche Lebenserwartung steigt dauerhaft. Lag die durchschnittliche Lebenserwartung 1980 bei Männern bei knapp 70 Jahren, bei Frauen bei 76 Jahren, werden Männer heute rund 78 Jahre alt. Frauen erreichen heute durchschnittlich ein Alter von 83 Jahren. So erfreulich diese Entwicklung für die Menschen ist, so teuer ist sie für das Gesundheitssystem.

    Ältere Versicherte leiden häufig an mehreren chronischen Krankheiten, wie Bluthochdruck, Diabetes oder Herz-Kreislauf Erkrankungen. Diese Krankheitsbilder verlangen die regelmäßige Konsultation des Arztes zur Kontrolle und zur Medikation. Viele alte Menschen werden pflegebedürftig. Der wachsende Pflegebedarf hat einen neuen „Industriezweig“ aufgebaut, der Unsummen finanzieller Mittel verbraucht. (Bitte nicht falsch verstehen: Ich meine das nicht zynisch. Es geht einfach um eine Tatsachenbeschreibung.)

    2. Medizinischer Fortschritt

    Wir werden nicht nur durch einen gesünderen Lebenswandel älter. Der medizinische Fortschritt hat uns einige Jahre mehr geschenkt. High-Tech Diagnose und robotergestützte Operationen, die manuell durch einen Chirurgen gar nicht durchführbar wären, sind ein Geschenk für leidende Menschen, kosten allerdings ein Vielfaches der älteren Methoden.

    Medikamente sind heute viel zielgerichteter auf unterschiedliche Krankheitsbilder abgestimmt. Die hohen Investitionen in Forschung und Zulassung müssen sich für die Pharmaunternehmen jedoch rechnen. Deshalb gibt es langlaufende Patente auf Neuentwicklungen. Die Kosten für hochspezialisierte Medikamente (zum Beispiel in der Krebstherapie oder der Genmedizin) steigen rasant, weil die Pharmaindustrie jahrelang Exklusivpreise verlangen darf.

    Overheadkosten ohne Ende

    Große Verwaltungsapparate bei den verbliebenen rund 90 Krankenkassen sowie massive Dokumentationspflichten für Ärzte und Pflegekräfte binden wertvolle Zeit und Geld. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) als Bindeglied zwischen Arzt und Krankenkasse verursacht ebenfalls enorme Overheadkosten.

    Dazu leistet sich Deutschland im internationalen Vergleich sehr viele Klinikbetten. Ein Leerstand von durchschnittlich 20 bis 25 Prozent erzeugt hohe Vorhaltekosten für Personal und Infrastruktur, ohne Patienten zu versorgen.

    In Teilbereichen wird hochgradig ineffizient gearbeitet. Die ambulante Versorgung durch den Hausarzt und die stationäre Behandlung in den Krankenhäusern ergänzen sich oft nicht, sondern arbeiten doppelt. So werden etwa manche Operationen durchgeführt, die medizinisch nicht zwingend erforderlich wären, aber zur wirtschaftlichen Erhaltung des Krankenhauses beitragen.

    Politische Fehleinschätzungen und -entscheidungen

    Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) oder das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verbesserten zwar punktuell die Situation für Krankenhäuser (durch die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten) und für Patienten (die Erhöhung der wöchentlichen Mindestsprechzeiten für GKV-Patienten). Belohnt wurden Hausärzte auch für offene Sprechstunden oder die Aufnahme neuer Patienten – diese Leistungen wurden „extrabudgetär“, also ohne Deckelung, voll bezahlt. Auch die Digitalisierung des Gesundheitswesens verursachte immense Kosten, weil der konkrete Kosten-Nutzen-Aspekt oft unzureichend beachtet wurde.

    Die Absicht der Politik war jeweils gut gemeint, aber nur selten gut gemacht. Das Problem war und ist in vielen Fällen schlicht und ergreifend die ungeklärte Situation der Finanzierungslogik. Die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkasse sind in den letzten 20 Jahren aufgebraucht worden – woran die Corona-Pandemie auch einen großen Anteil hat. Und jetzt steht die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung tatsächlich am Scheideweg.

    Gesundheitssystem oder eher Krankheitssystem

    Die Frage, die ich mir oft stelle: Ist das eigentlich ein Gesundheitssystem oder eher ein „Krankheitssystem“? Was wird in diesem System belohnt? Was ist das eigentliche „Geschäftsmodell“?

    Ich lehne mich jetzt weit aus dem Fenster: Das System lebt davon, dass die Menschen krank sind. Nur kranke Patienten bringen Geld für die Pharmaindustrie, für Ärzte, Krankenhäuser und Pflegeinstitutionen. Schaut man sich mal genauer an, was an echten Vorsorgeleistungen von den Krankenkassen übernommen wird, scheint das Angebot doch sehr dünn zu sein.

    Ich glaube, zu diesem hochspannenden Themenkomplex werde ich in einem weiteren Artikel detaillierter eingehen.

  • Netzpaket vs. GModG – Wie schizophren ist unsere Regierung?

    Netzpaket vs. GModG – Wie schizophren ist unsere Regierung?

    Im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat Frau Reiche die „Technologieoffenheit“ zur Maxime erhoben. Die sogenannte Biotreppe verspricht Hausbesitzern, dass sie weiterhin Gas- und Ölheizungen einbauen können, sofern ab 2029 schrittweise grüner Wasserstoff, Biomethan oder Bioheizöl beigemischt wird.

    Das Heilsversprechen lautet: „Wir heizen weiter wie bisher, nur eben grün.“ Doch diese Beruhigungspille für die Bürger hat einen gigantischen Haken. Um Deutschland über den ineffizienten Umweg von Wasserstoff, Bio-Heizöl und E-Fuels warmzuhalten, bräuchten wir laut Berechnungen von Fachverbänden und Instituten wie den Scientists for Future oder dem Umweltbundesamt (UBA) astronomische Mengen zusätzlichen Ökostroms.

    Da die Erzeugung von Wasserstoff das 4- bis 5-fache an Ausgangsstrom im Vergleich zur hocheffizienten Wärmepumpe verschlingt, droht allein der Wärmesektor im Extremfall einen zusätzlichen Strombedarf von bis zu 600 TWh (Terawattstunden) oder mehr zu generieren. Das entspricht fast dem gesamten aktuellen Stromverbrauch der Bundesrepublik.

    Hier stehen sich die physikalischen Wirkungsgrade unversöhnlich gegenüber:

    • Eine moderne Wärmepumpe macht aus 1 kWh Strom im Schnitt 3 kWh nutzbare Wärme – was einem energetischen Wirkungsgrad von 300 % entspricht (Leistungszahl COP=3).
    • Beim Heizen mit Wasserstoff liegt der Gesamtwirkungsgrad von der Erzeugung bis zum Heizkörper dagegen bei mageren 55% bis 60%.

    Das Netzpaket: Die künstliche Verknappung

    Doch während das GModG den Bedarf an grünem Strom ins Unermessliche treibt, zieht Katherina Reiche mit dem „Netzpaket“ zeitgleich den Stecker. Die Bundesregierung argumentiert zwar völlig zurecht, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien vielerorts schneller erfolgt als der eigentliche Ausbau der Stromnetze. Die bitteren Folgen dieser verfehlten Infrastrukturpolitik der letzten Jahrzehnte sind bekannt:

    • rasant steigende Redispatch-Kosten
    • immer häufigere Phasen negativer Strompreise
    • lokale Netzengpässe sowie
    • immense Kosten für das Abregeln von Wind- und Solaranlagen

    Allein das Abschalten sauberer Erzeugungsanlagen kostet uns Verbraucher jedes Jahr Milliardenbeträge. Doch statt den Netzausbau nun mit aller Kraft zu entfesseln, setzt das Netzpaket einseitig auf Begrenzung und Ausbremsung des Zubaus.

    Besonders kritisch bewerten Branchenexperten den sogenannten Redispatch-Vorbehalt. Dieser sieht vor, dass in „kapazitätslimitierten Netzgebieten“ (wo im Vorjahr mehr als 3% des Stroms abgeregelt wurden) neue Ökostromanlagen zehn Jahre lang keinerlei Entschädigung erhalten, wenn sie vom Netzbetreiber zwangsabgeschaltet werden. Das macht Investitionen in erneuerbare Energien genau dort unattraktiv, wo Windstrom am günstigsten und im größten Stil produziert werden kann – wie beispielsweise in Norddeutschland.

    Ausgerechnet in jener Region also, in der künftig die großen Elektrolyseure stehen sollen, um den dringend benötigten grünen Wasserstoff zu erzeugen.

    Die künstliche Verknappung von grünem Strom

    Damit kollidiert die Energiepolitik der amtierenden schwarz-roten Bundesregierung frontal mit sich selbst. Das GModG setzt langfristig auf einen massiv steigenden Bedarf an grünem Strom als Basis für die Biotreppe. Das Netzpaket dagegen signalisiert den Investoren das genaue Gegenteil: Der Ausbau erneuerbarer Energien wird gedeckelt und mit massiven finanziellen Risiken belegt.

    Beide Ansätze gleichzeitig können physikalisch und ökonomisch nicht funktionieren. Je stärker Deutschland im Gebäudesektor auf Wasserstoff und E-Fuels wettet, desto mehr Windräder, Solaranlagen, Großspeicher und Elektrolyseure müssen wir ans Netz bringen – und zwar nicht erst in zwanzig Jahren, sondern innerhalb der nächsten fünf Jahre.

    Wenn Ministerin Reiche mit dem Netzpaket jedoch den Ausbau der Erneuerbaren behindert, erzeugt sie eine künstliche Verknappung. Und Knappheit bedeutet in einem Energiesystem unweigerlich:

    • dauerhaft höhere Strompreise,
    • explodierende Netzentgelte für die Endverbraucher,
    • drastisch steigende Heizkosten im Keller,
    • eine fortlaufende Importabhängigkeit von teuren Energieimporten sowie
    • eine schwindende Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie.

    Der eigentliche Streit hat einen anderen Fokus

    Interessant ist dabei vor allem, das die politische Debatte bisher erstaunlich oberflächlich bleibt. Es wird über Einspeisevergütung, Redispatch, Netzkosten und Anschlusskapazitäten diskutiert. Der eigentliche Grundkonflikt wird dagegen kaum offen ausgesprochen:

    Will Deutschland künftig möglichst effizient und direkt mit kostengünstigem grünem Strom umgehen – oder sollen bestehende Verbrennungstechnologien und fossile Infrastrukturen um nahezu jeden Preis am Leben erhalten werden?

    Fazit

    Das Netzpaket und das Gebäudemodernisierungsgesetz verfolgen energiepolitisch zwei völlig entgegengesetzte Richtungen. Während das GModG einen gigantischen Hunger nach grünem Strom erzeugt, sorgt das Netzpaket im selben Atemzug dafür, dass der dafür notwendige Ökostrom-Zubau ausgebremst wird.

    Es fehlen wieder einmal die verlässlichen Leitplanken, die zu einer zukunftsorientierten Wirtschaftspolitik gehören. Dieses politische Zickzack gefährdet den Standort Deutschland und wirkt auf Projektierer wie eine Investitionsbremse.

    Wann begreift die Politik endlich, dass wir nur mit echten Zukunftstechnologien wettbewerbsfähig bleiben? Weltmarktführer in der Solarindustrie waren wir in Deutschland schon einmal – bis eine frühere schwarz-rote Bundesregierung mit dem damaligen „Altmaier-Knick“ die Branche sehenden Auges abwürgte. Katherina Reiche schickt sich nun an, diesen historischen Fehler im großen Stil zu wiederholen.

  • Aus für den 8-Stunden-Tag? Warum wir über Pizza statt Paragrafen reden sollten

    Aus für den 8-Stunden-Tag? Warum wir über Pizza statt Paragrafen reden sollten

    Die Gerüchteküche brodelt: Die Politik diskutiert über die Abschaffung des 8-Stunden-Tags. Das Arbeitszeitgesetz soll reformiert werden, und die Gemüter sind aufgeheizt. Die Wirtschaft fordert vehement mehr Flexibilität, während die Gewerkschaften den Einstieg in die Ausbeutung der Arbeitnehmerschaft befürchten und den seit 1918 bestehenden, gesetzlichen 8-Stunden-Arbeitstag verteidigen.

    Ist das Vorhaben der Regierung tatsächlich der Weg in eine moderne Form der Sklaverei oder handelt es sich um eine längst überfällige Anpassung verstaubter Arbeitszeitstrukturen? Werfen wir einen gemeinsamen, pragmatischen Blick auf die Vor- und Nachteile – und vor allem auf die Frage: Wie sieht ein fairer Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der Praxis aus?

    Gibt es den typischen 8 Stunden Tag überhaupt noch?

    Das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist in diesem Punkt eigentlich eindeutig. § 3 regelt unmissverständlich:

    Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.

    Weiter heißt es dort, dass sie auf bis zu zehn Stunden verlängert werden kann – allerdings nur, wenn innerhalb von sechs Monaten (oder 24 Wochen) im Durchschnitt die acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

    Dieser zweite Satz öffnet zwar die starre Regel, bedeutet in der Praxis aber einen immensen bürokratischen Aufwand. Arbeitszeiterfassung und die Pflege von Zeitkonten sind extrem komplex, um diese Ausnahmen rechtssicher zu dokumentieren. Gleichzeitig muss es für die Arbeitenden transparent bleiben, wann sie auf ihren Schnitt kommen.

    Kontrolliert werden die Unternehmen übrigens streng von den Gewerbeaufsichtsämtern. Sobald die Zehn-Stunden-Marke an einem Tag überschritten wird, beginnt für den Arbeitgeber eine gefährliche rechtliche Grauzone, die schnell strafrechtlich relevant werden kann.

    Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit und das Machtwort des BAG

    Dieses starre Korsett nervt alle Beteiligten im Grunde schon seit über 60 Jahren. Um den Alltag flexibler zu gestalten, wurde Ende der 1960er Jahre die gleitende Arbeitszeit in Deutschland eingeführt. Eine verpflichtende Kernarbeitszeit und flexible Ein- und Ausgleitphasen sollten den Betrieben und Beschäftigten ein bisschen Flexibilität geben. Wir alle haben wohl schon Erfahrungen mit verschiedenen Gleitzeitmodellen gesammelt – und wissen, dass der bürokratische Aufwand dahinter oft riesig ist.

    Ende der 1990er-Jahre kam die Vertrauensarbeitszeit auf: Keine Stechuhr mehr, sondern Fokus auf Eigenverantwortung und Projektergebnisse. Ich habe selbst jahrelang in einem solchen Modell gearbeitet. Natürlich gab es damals schon Diskussionen über schleichende Selbstausbeutung durch zu hohen Leistungsdruck.

    Für mein Team und mich war das Modell dennoch ideal: Gab es einmal richtig „Druck auf dem Kessel“, haben wir eben 12 Stunden gearbeitet, der Chef hat Pizza bestellt und wir haben das Ding gemeinsam gerockt. Sobald der zeitkritische Auftrag erledigt war, hatten wir im Gegenzug unkompliziert frei, kamen später oder gingen früher. Ein ehrlicher Deal auf Augenhöhe.

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat diesem unkomplizierten Umgang mit der Arbeitszeit im September 2022 jedoch einen Riegel vorgeschoben. Das BAG stellte fest, dass jeder Arbeitgeber die gesamte Arbeitszeit aller Beschäftigten lückenlos erfassen und dokumentieren muss – Ausnahmen für Kleinstbetriebe werden derzeit noch hitzig diskutiert.

    Unsere Dienstleistungsgesellschaft erfordert Flexibilität

    Wir sind schon lange keine reine Industriegesellschaft mehr, in der langfristig volle Auftragsbücher jeden Tag die exakt gleiche Auslastung garantieren. Wir haben uns zu einer modernen Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft entwickelt.

    • Gastronomie und Tourismus sind die klassischen Beispiele: In der Hochsaison brennt die Luft, in der Nebensaison herrscht Flaute. Hier starre Tagesgrenzen durchzusetzen, schadet Betrieben wie Beschäftigten.
    • In KMU (kleinen und mittleren Unternehmen) finden wir dieselbe Problematik: Auftragsspitzen erfordern temporär maximalen Einsatz, während in ruhigeren Phasen rechnerisch zu viel Personal vorgehalten werden muss.

    Drei lösungsorientierte Ansätze für die Praxis

    Wie könnte ein moderner, fairer Kompromiss aussehen, der die starre Tagesgrenze lockert, ohne den Gesundheitsschutz zu opfern? Hier sind drei Denkansätze:

    1. Das „Zeitwertkonto“ als Puffer (Langfristige Flexibilität)

    Statt täglich oder wöchentlich auf die Uhr zu schauen, könnte man die Flexibilität auf eine längere Zeitspanne ausdehnen.

    • Der Deal: Der Arbeitnehmer arbeitet in Hochphasen (z. B. Saisonspitzen oder Projektphasen) legal länger als 8 Stunden. Diese Mehrarbeit wird jedoch nicht einfach nur ausgezahlt, sondern auf ein langfristiges Zeitkonto gebucht.
    • Interessenausgleich: Der Arbeitgeber bekommt die nötige Power, wenn es brennt. Der Arbeitnehmer nutzt das Guthaben später für eine „Sabbatical-Light-Phase“, längere Elternzeit oder einen früheren Renteneintritt bei vollem Lohnausgleich.

    2. Die „Wahlarbeitszeit“ (Individuelle Souveränität)

    Ein modernes Gesetz lockert den Rahmen, belässt die Entscheidungsgewalt aber beim einzelnen Mitarbeiter.

    • Der Deal: Der 8-Stunden-Tag bleibt der gesetzliche Standard. Arbeitnehmer können jedoch freiwillig, individuell und befristet einer Ausweitung auf die Wochenarbeitszeit zustimmen – mit einem jederzeitigen Rückkehrrecht.
    • Der Interessenausgleich: Der Arbeitgeber profitiert von der Flexibilität derer, die gerade gerne mehr klotzen wollen (z. B. junge Fachkräfte). Die Mitarbeiter erhalten im Gegenzug handfeste Vorteile wie zusätzliche Homeoffice-Tage oder eine attraktive „Flexibilitäts-Prämie“.

    3. Digitales Belastungsmanagement (Gesundheitsschutz 2.0)

    Wenn wir die starre Tagesgrenze aufweichen, muss der Gesundheitsschutz moderner gedacht werden als mit einer statischen Stundenanzahl.

    • Der Deal: Die Lockerung der täglichen Höchstarbeitszeit wird an ein digitales Schutzsystem gekoppelt.
    • Der Interessenausgleich: Unternehmen dürfen rechtssicher 10- oder 12-Stunden-Tage nutzen. Im Gegenzug garantiert die Zeiterfassungs-Software, dass auf einen langen Tag zwingend ein entsprechend kürzerer folgt und die gesetzliche Ruhezeit von 11 Stunden systemseitig streng überwacht wird. Es entsteht eine „atmende“ Organisation, die Überlastung verhindert, bevor sie entsteht.

    Fazit: Flexibilität ist eine Frage der Betriebskultur

    Alle politischen Reformen und theoretischen Vorschläge sind am Ende wertlos, wenn der Interessenausgleich im Betrieb nicht gelebt wird. In der Realität des Mittelstands liegen die Interessen meist gar nicht so weit auseinander. Beschäftigte in kleinen Betrieben sehen den Zeitdruck bei dringenden Aufträgen und wollen von sich aus helfen – schließlich hängen daran der Erfolg des Unternehmens und die eigenen Arbeitsplätze. Aber dieser Einsatz darf keine Einbahnstraße sein.

    Ich persönlich bevorzuge das Zeitguthaben-Modell: Länger arbeiten bei hoher Auslastung, aber der Mitarbeiter entscheidet später völlig autonom, wann er dieses Guthaben abfeiert – und der Arbeitgeber muss diese Freizeit gewähren.

    Am Ende entscheidet die Vertrauenskultur. Wenn wir Mitarbeitende nicht als reine „Human Resources“ (Ressourcen) betrachten, sondern als geschätzte Mitunternehmer, braucht niemand einen gesetzlichen Vormund, der nach Punkt acht Stunden den Rechner sperrt oder die Maschine abschaltet. Wo ein faires Geben und Nehmen gelebt wird, funktioniert Flexibilität von ganz allein – völlig egal, mit welchem Gesetz.

  • Heizungs-Chaos 2.0: Auf der Bio-Treppe ins finanzielle Nirwana

    Heizungs-Chaos 2.0: Auf der Bio-Treppe ins finanzielle Nirwana

    Im Mai dieses Jahres hat das Bundeskabinett das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Es hebt faktisch das Verbot für rein fossil betriebene Gas- und Ölheizungen auf und erlaubt den Einbau von klassischen Öl- und Gasbrennern auch weit nach dem Jahr 2040.

    Wesentlicher Kern des rund 170 Seiten umfassenden Gesetzesentwurfs ist die vielbeschworene „Technologieoffenheit“ beim Heizungstausch im Gebäudebestand. Während das als „Heizungsgesetz“ berüchtigte Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampel-Koalition den Fokus beim Austausch noch eindeutig auf die hocheffiziente, elektrisch betriebene Wärmepumpe legte (und als fossile Übergangslösung maximal eine „H2-Ready“-zertifizierte Gasheizung vorsah), ist die pauschale 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Einbau einer neuen Heizanlage nun komplett entfallen.

    Das neue Gesetz fordert zwar auf dem Papier weiterhin den schrittweisen Umstieg auf eine CO₂-neutrale Beheizung. Allerdings wählt es dafür einen weitaus komplizierteren, bürokratischeren und für die Verbraucher mit hoher Wahrscheinlichkeit auch sehr viel teureren Weg. Eine Kette von umständlichen Übergangslösungen soll es richten. Zum Beispiel:

    § 43

    Einbau einer Heizungsanlage, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt wird
    (1) Wird eine Heizungsanlage, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt wird, nach dem … [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach Artikel 9 Absatz 1] in ein bestehendes Gebäude neu eingebaut, hat der Eigentümer des Gebäudes sicherzustellen, dass ab dem 1. Januar 2029 mindestens 10 Prozent, ab dem 1. Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab dem 1. Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab dem 1. Januar
    2040 mindestens 60 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas, grünem, blauem, orangenem oder türkisem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt wird.

    Quelle: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich

    Man beachte die schillernde Farbpalette der Wasserstoffarten, die allesamt in hochkomplexen, energieintensiven Verfahren hergestellt werden müssen. Nach Ansicht der schwarz-roten Bundesregierung ist das offenbar „das Beste aus allen Energiewelten“ und ein genialer ordnungspolitischer Coup. Schaut man sich jedoch die physikalischen Wirkungsgrade bei der Herstellung dieser verschiedenen Gas- und Ölsubstitute an, kann man sich nur an den Kopf fassen.

    Allein dieser eine Absatz zeigt, wie sehr sich die Politik verbiegen muss, um die Klimaziele mathematisch schönzurechnen, ohne den Wählern wehzutun. Wie unglaublich kompliziert sich diese Regelung in der Realität auswirken wird, lässt sich leicht erahnen. Hand aufs Herz: Hast Du beim ersten Durchlesen dieses Paragraphen sofort erkannt, was das für Deinen nächsten Heizungskauf bedeutet und wann Du welche Quote erfüllen mußt?

    Offiziell hält die Bundesregierung übrigens an den nationalen Klimazielen fest: Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Das gilt theoretisch auch für den Gebäudesektor.

    Kompromisslose Transformation beim Neubau

    Während der Altbaubestand geschont werden soll, zieht die Politik im Neubau die Daumenschrauben drastisch an. Hier wird sich mancher Bauherr von morgen das alte Habeck-Gesetz sehnsüchtig zurückwünschen. Spätestens ab 2030 muss jedes neu errichtete Wohngebäude den strengen Standard eines Nullemissionshauses erfüllen.

    Zudem wird die Bürokratie ausgeweitet: Beim Energieausweis müssen ab 2030 die Treibhausgasemissionen eines Gebäudes über den gesamten Lebenszyklus lückenlos aufgeschlüsselt werden. Das umfasst die Herstellung der Baustoffe (graue Energie!), den eigentlichen Bauprozess, die jahrzehntelange Nutzung und am Ende sogar den Rückbau samt Recycling.

    Der Entwurf hat das Kabinett passiert und durchläuft nun das parlamentarische Verfahren. Man darf sich auf hitzige Debatten im Bundestag einstellen. Denn trotz der enormen Detailtiefe des 170-Seiten-Papiers bleiben die entscheidenden Fragen der Bürger unbeantwortet.

    Was bedeutet das jetzt für Heidi Heizöl und Erwin Erdgas?

    Dank der neuen „Technologieoffenheit“ können unsere beiden fiktiven Eigenheimbesitzer im Bestand ihr Lieblingsmodell völlig frei wählen. Heidi kauft sich eine nagelneue Ölheizung und labt sich am Duft der leicht rot glänzenden Flüssigkeit, während Erwin sich mächtig auf seinen hochmodernen Gas-Blaubrenner freut. Die Geräte werden pünktlich im Sommer 2028 von fleißigen Handwerkern montiert. „Die Entsorgung der Altkessel geht aufs Haus, das haben wir schon immer so gemacht, gell Heidi?“

    Doch mitten im Winter, genauer gesagt am 1. Januar 2029, holt die Realität die beiden ein. Sie betreten die erste Stufe der Bio-Treppe: Ab jetzt müssen sie verpflichtend 10 % Bio-Heizöl oder Biomethan verbrennen. Keine Sorge, Heidi muss dafür nicht palettenweise Sonnenblumenöl im Discounter horten und Erwin muss auch nicht die Methan-Ausstoßungen der Nachbarskuh einfangen. Das erledigen die Heizöllieferanten und Gasanbieter im Rahmen ihrer gesetzlichen Beimischungsquote – selbstverständlich gegen eine „geringe“ Servicegebühr auf den Arbeitspreis.

    Nur ein Jahr später, am 1. Januar 2030, klettern die beiden auf die zweite Stufe: Der Bio-Anteil steigt auf 15 %. In den darauffolgenden Jahren geht das munter so weiter, bis schließlich im Jahr 2040 stramme 60 % grüne Brennstoffe durch die Düsen gejagt werden müssen. Die Heizung läuft zu diesem Zeitpunkt ja noch tadellos.

    Und im Jahr 2045? Die Heizung ist gerade einmal 17 Jahre alt und im besten Alter, da schlägt die Stunde der Wahrheit: Es gilt die Netto-Null. 100 % grüne Bio-Brennstoffe sind Pflicht.

    Ein dreifaches Hoch auf die vorausschauende Politik der späten 2020er Jahre! Wir erinnern uns: Im Jahr 2027 war es der Wirtschaftsministerin Katharina Reiche gelungen, den Ausbau der heimischen Wind- und Solaranlagen fast vollständig zum Erliegen zu bringen. Deshalb importieren wir das farbenfrohe Wasserstoffgas und die synthetischen E-Fuels heute teuer aus Saudi-Arabien, Nordafrika oder China. Dort scheint schließlich zuverlässiger die Sonne. Dass die Produktion von E-Fuels Unmengen an Strom verschlingt und der Import den Literpreis für synthetisches Heizöl auf weit über 3 Euro treibt, stört niemanden mehr – an astronomische Energiepreise wurden die Deutschen schließlich schon Ende der 2020er gewöhnt. Hauptsache, wir importieren weiter fleißig Energie. Das haben wir schließlich schon immer so gemacht!

    Die schwarz-rote Koalition setzt die wirtschaftliche Existenz aufs Spiel

    Zugegeben, bei Heidi und Erwin habe ich satirisch ein wenig auf den Putz gehauen. Doch der Kern ist bitterer Ernst: Das wirtschaftliche Risiko für Hausbesitzer ist gigantisch. Es ist aus heutiger Sicht völlig utopisch vorherzusagen, woher wir die benötigten Mengen an klimaneutralen Brennstoffen zu bezahlbaren Preisen importieren wollen, von selbst herstellen gehe ich bei den benötigten Mengen gar nicht erst aus.

    Das Gesetz wälzt das Beschaffungsrisiko einfach auf die Energieversorger und Brennstofflieferanten ab. Diese müssen entsprechende Tarife anbieten. Doch die physikalische und logistische Realität der verschiedenen grünen Brennstoffe spricht eine ganz andere Sprache:

    Brennstoff-ArtHeutige HerstellungDas Problem der Zukunft
    Bio-Heizöl (FAME/HVO)Wird meist aus Altspeiseöl oder pflanzlichen Ölen (z. B. Raps) raffiniert.Begrenzte Rohstoffe. Es gibt weltweit schlicht nicht genug Frittenfett, um Millionen Heizungen zu versorgen. Pflanzenöle konkurrieren zudem mit dem Teller (Nahrungsmittel).
    E-Fuels (Synthetisches Öl)Strom aus Erneuerbaren spaltet Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff. Der Wasserstoff wird mit CO₂ zu flüssigem Kraftstoff gekoppelt.Extremer Wirkungsgrad-Verlust. Man braucht etwa 5-mal so viel Strom, um ein Haus mit E-Fuels zu heizen wie mit einer Wärmepumpe. Extrem teuer in der Herstellung.
    Biomethan (für Gasheizungen)Vergärung von Biomasse (Gülle, Abfälle, Energiepflanzen).Flächenbegrenzung. Inländische Kapazitäten reichen laut Experten (wie der dena1) kaum aus, um im Winter die Spitzenlasten des gesamten deutschen Bestands zu decken.

    Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein

    Die scheinbare „Technologieoffenheit“ der Bio-Treppe nimmt den Bürgern zwar kurzfristig die Angst vor einem akuten Heizungsverbot, bürdet ihnen jedoch ein unkalkulierbares, langfristiges Preisrisiko auf.

    Da grüne Brennstoffe extrem knapp bleiben und zeitgleich von der Industrie, dem Verkehr und der Luftfahrt dringend benötigt werden, wird der Markt die Preise in den 2030er Jahren massiv nach oben treiben. Flankiert wird diese Entwicklung durch den planmäßig und unaufhaltsam steigenden CO2-Preis auf den verbleibenden fossilen Anteil (der immerhin noch 40 bis 85 % des verfeuerten Brennstoffs ausmacht).

    Heidi und Erwin dürfen sich also heute freuen, dass sie wieder eine klassische Verbrennungsheizung kaufen dürfen – ob sie sich den Betrieb im Jahr 2040 überhaupt noch leisten können, steht auf einem ganz anderen Blatt.

    Mieter bezahlen die Zeche

    Für Menschen ohne Wohneigentum sieht die Lage sogar noch düsterer aus. In Mietshäusern entscheidet allein der Vermieter über das Heizsystem. Wählt dieser den scheinbar günstigen Weg einer fossilen Gas- oder Ölheizung, wird das für die Mieter zur Kostenfalle.

    Zwar sieht der Entwurf vor, dass die anfallenden CO2-Kosten sowie die saftigen Preisaufschläge für die beigemischten Öko-Brennstoffe hälftig zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden müssen. Dennoch trifft die verbleibende Hälfte die Mieter existenziell – zumal sie, anders als gewerbliche Vermieter, diese zusätzlichen privaten Lebenshaltungskosten nicht steuerlich als Betriebsausgaben geltend machen können.

    Der Wirkungsgrad dieses Gesetzes tendiert stark gegen Null

    Unmengen an Papier, endlose Debatten um des Kaisers Bart und wertvolle verlorene Jahre: Das ist das ernüchternde Ergebnis dieser vermeintlichen Reform. Eine zukunftsorientierte, verlässliche Wirtschaftspolitik sieht anders aus. Anstatt der Industrie, dem Handwerk und den Bürgern klare, unmissverständliche Ziele aufzuzeigen, regiert die Koalition im mutlosen „Pepita-Modus“ – ein ständiges, kleinkariertes Hin und Her, ohne echten Blick nach vorn.

    Nicht umsonst hagelt es von allen Seiten vernichtende Kritik:

    • Die Umwelt- und Klimaschutzverbände beklagen eine riesige, absehbare CO2-Minderungslücke und halten das Erreichen der Klimaneutralität im Gebäudesektor bis 2045 mit diesem Gesetz für schlicht ausgeschlossen.
    • Die Gasnetzbetreiber schlagen Alarm und signalisieren offen, dass in vielen Regionen Deutschlands niemals ausreichend grüner Wasserstoff flächendeckend ankommen wird, um private Haushalte zu versorgen. Die Netze stehen vor dem Rückbau. Wie akut dieses Problem ist, zeigt sich bereits in der Praxis: Erste deutsche Kommunen wie Mannheim planen bereits die konkrete Stilllegung und den Rückbau ihrer Gasnetze bis zum Jahr 2035, da ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb für wenige verbleibende Gaskunden utopisch ist.
    • Die Industrie- und Handwerksverbände sind zutiefst desillusioniert. Sie beklagen den ständigen Zickzack-Kurs der Gesetzgebung, der als massive Investitionsbremse wirkt. Kein Handwerksbetrieb und kein Hersteller kann sich mehr strategisch auf eine Technologie ausrichten. Die Kunden verharren in tiefer Kaufzurückhaltung, weil niemand mehr weiß, welche Lösung in fünf Jahren noch bezahlbar ist. Zudem warnen die Wirtschaftsverbände vor der „immanenten Rechtsunsicherheit“ der Grüngasquote: Liefert der Versorger nicht die gesetzliche Quote, haftet im Zweifel der Endverbraucher. Eine völlig unzumutbare Risikoverschiebung.

    Das Dilemma des GModG

    Die Politik hat krampfhaft versucht, den Menschen die Angst vor dem „Heizungshammer“ zu nehmen. Doch die Experten entlarven das Gesetz parteiübergreifend als Mogelpackung. Während die ökologische Seite den fatalen Schaden für das Klima anprangert, warnt die wirtschaftliche Seite vor einer gigantischen Kosten- und Bürokratiefalle, sobald die Bio-Treppe ab 2029 unerbittlich greift.

    Dabei könnte der Weg so einfach und geradlinig sein: Der konsequente und beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien, gepaart mit dezentralen Akkuspeichern zur Netzstabilisierung. Mit einer vorausschauenden Infrastrukturpolitik wären Smart-Meter und dynamische Stromtarife längst flächendeckender Standard. Netzbetreiber könnten so ein netzdienliches Verbrauchsverhalten aktiv belohnen.

    Doch seit Jahrzehnten eiert die deutsche Politik lieber herum, verlagert unbequeme Entscheidungen in die nächste Legislaturperiode und beschließt im Kern: nichts.

    Ich warte jetzt auf die Rufe nach der Atomkraft – natürlich nur, um damit „CO2 neutralen“, rosa Wasserstoff für Erwins Heizung herstellen zu können.

    Liebe Bundesregierung! Vielen Dank für Nix!

    1. DENA – Deutsche Energie Argentur ↩︎